Mindestbeitrag

Mindestbeitrag

Für jede gesetzliche Krankenkasse kann ein zu zahlender monatlicher Mindestbeitrag errechnet werden, der sich aus dem Beitragssatz (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) und der zugrunde gelegten Mindestbemessungsgrenze beim Einkommen ergibt.

Bild zum Beitrag Mindestbeitrag

Mindestbeitrag Krankenkasse für Arbeitnehmer

Ein theoretischer Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich für Arbeitnehmer aus der Untergrenze für eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Diese Grenze liegt bei einem Bruttoverdienst von 603 Euro. Liegt das erzielte Bruttoeinkommen darüber, liegt eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenkasse vor - Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben Beiträge abzuführen. Ein theoretischer Mindestbeitrag kann aus einem Bruttoverdienst von 603,01 Euro unter Berücksichtigung des allgemeinen Beitragssatzes + Zusatzbeitrag errechnet werden.

Rechenbeispiel 1

  • Zusatzbeitrag: 2,7 %  
  • Bruttoeinkommen: 603,01 EUR

    Mindestbeitrag: 47,54 EUR 

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen jeweils einen Beitrag von  52.16 EUR für die Krankenversicherung ab.

Rechenbeispiel 2

  • Zusatzbeitrag: 3,8 %
  • Bruttoeinkommen: 603,01 EUR

    Mindestbeitrag: 51,15 EUR

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen jeweils einen Beitrag von  55.48 EUR für die Krankenversicherung ab.



Mindestbeitrag Krankenkasse bei freiwilliger Versicherung

Für die freiwillige Versicherung in der GKV kann für jede Krankenkasse ein Mindestbeitrag errechnet werden. Dieser ergibt sich aus der für jedes Kalenderjahr geltenden Mindestbemessung für das zugrunde liegende Einkommen, dem allgemeinen Beitragssatz und dem jeweiligen Zusatzbeitrag der Kasse.

Auch Personen, deren Einkommen unter der Mindestbemessungsgrenze liegt, zahlen den sich aus diesem Richtwert ergebenden Mindestbeitrag.
 

Rechenbeispiel 1

  • Zusatzbeitrag: 2,7 %
  • Mindestbemessung Einkommen 2026:
    1.318,33 EUR

    Mindestbeitrag: 228,07 EUR

    Der oder die Versicherte führt einen Mindestbeitrag von 228,07 EUR an die Krankenkasse ab.

Rechenbeispiel 2

  • Zusatzbeitrag: 3,9 %
  • Mindestbemessung Einkommen 2025:
    1.318,33 EUR

    Mindestbeitrag: 243,89 EUR

    Der oder die Versicherte führt einen Mindestbeitrag von 243,89 EUR an die Krankenkasse ab.

Bild zum Beitrag Mindestbeitrag

Finden Sie die richtige Krankenkasse

Vergleichen Sie Beiträge und Leistungen und sparen Sie.

Zum Krankenkassenvergleich

Werbung
Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

16137 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.