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Künstlersozialkasse

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist die zuständige Einrichtung für die Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG).

Aufgaben der Künstlersozialkasse

Demgemäß hat die KSK zwei wesentliche Aufgabenbereiche: Zum einen überprüft die KSK die Voraussetzungen der Versicherungspflicht und meldet versicherungspflichtige Künstler und Publizisten bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern, zum anderen ist sie für die Beitragserhebung und Beitragsverteilung an die Leistungsträger zuständig.

Zuständigkeit der KSK

Damit hat die Künstlersozialkasse vor allem verwaltende und organisatorische Aufgaben. Für die Durchführung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist die Künstlersozialkasse hingegen nicht zuständig, sie ist kein selbständiger Sozialleistungsträger. Stattdessen werden die Versicherungsleistungen nur durch die Sozialversicherungsträger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erbracht. Wer unter den Anwendungsbereich des KSVG fällt, kann daher seine Krankenkasse frei wählen.

Zuständige Aufsichtsbehörde für die KSK

Errichtet wurde die Künstlersozialkasse im Zuge des Inkrafttretens des KSVG im Jahr 1983. Die Behörde mit Sitz in Wilhelmshaven ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn und steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung ( bis Ende 2019 Bundesversicherungsamt ).

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