Bundesversicherungsamt

Bundesversicherungsamt

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), bis zum 31. Dezember 2019 als Bundesversicherungsamt (BVA) bezeichnet, ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Sitz in Bonn. Mit dem Gesetz zur Umbenennung des Bundesversicherungsamtes erfolgte zum 1. Januar 2020 die Anpassung des Namens an das erweiterte Aufgabenspektrum der Behörde.

Rechtsaufsicht über die Sozialversicherungsträger

Das BAS übt die gesetzliche Rechtsaufsicht über alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger aus. Als bundesunmittelbar gelten Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.

Damit führt das BAS die Rechtsaufsicht über einen Großteil der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Darunter fallen:

  • Alle Ersatzkassen (z. B. Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK)

  • Bundesweit oder über mehr als drei Bundesländer geöffnete Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK)

  • Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRKBS) als bundesunmittelbarer Träger

  • Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Erstreckt sich der Tätigkeitsbereich einer Krankenkasse auf maximal drei Bundesländer (landesunmittelbare Krankenkasse), liegt die Rechtsaufsicht nicht beim BAS, sondern bei den jeweiligen Ministerien der betroffenen Bundesländer.

Weitere Aufgaben des BAS im Gesundheits- und Sozialsystem

Neben der Rechtsaufsicht nimmt das Bundesamt für Soziale Sicherung zentrale Verwaltungs- und Finanzierungsaufgaben im deutschen Gesundheitssystem wahr. Zum einen verwaltet das BAS das Sondervermögen des Gesundheitsfonds, verteilt die Einnahmen aus Beitragsgeldern und Bundeszuschüssen an die Krankenkassen und wickelt den einkommens- und risikoorientierten Risikostrukturausgleich (RSA) ab. Zum anderen verwaltet die Behörde den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) sowie weitere bundesweite Förder- und Ausgleichsfonds im Pflege- und Gesundheitsbereich. Sie ist außerdem zuständig für die Prüfung und Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programme, DMP) bei chronischen Krankheiten.

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