Kassennummer

Die Kassennummer im Kontext der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine eindeutige, achtstellige Kennziffer, die jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) zugewiesen wird.
Die Kassennummer dient der eindeutigen Identifikation einer Krankenkasse innerhalb des deutschen Gesundheitswesens. Sie wird verwendet in elektronischen Abrechnungsverfahren, auf Krankenversichertenkarten, in Rezepten, im Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Kassen sowie im Meldeverfahren der Arbeitgeber. Sie ist Teil der Institutskennzeichen (IK)-Systematik, auch wenn sie separat geführt wird.
Aufbau der Kassennummer
Die Kassennummer besteht aus acht Ziffern, z. B. 10330807 (Beispiel: Techniker Krankenkasse).
Die ersten beiden Stellen können auf die Kassenart hinweisen (z. B. „10“ für Ersatzkassen).
Verwendung der Kassennummer
Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist die Kassennummer hinterlegt.
Bei der Meldung von Beschäftigten durch Arbeitgeber (z. B. DEÜV-Meldungen) muss die Kassennummer der zuständigen Krankenkasse angegeben werden.
Auch Abrechnungszentren, Apotheken, Ärzte und Krankenhäuser nutzen die Kassennummer für die korrekte Zuordnung bei der Datenübermittlung.
Wo finde ich die Kassennummer?
- Auf der Rückseite der Gesundheitskarte
- In den Bescheiden und Schreiben der Krankenkasse
- Online über Listen der DVKA oder ITSG