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DEÜV – Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung

DEÜV – Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung

Die DEÜV ist eine Rechtsverordnung in Deutschland, die die elektronische Übermittlung von Daten an die Sozialversicherungsträger regelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, nach dieser Verordnung bestimmte Meldungen zur Sozialversicherung ihrer Beschäftigten zu erstellen und digital an die zuständigen Träger zu übermitteln.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlage:

    Erlassen auf Basis des § 28b SGB IV

    Vollständiger Titel: Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung

Zweck:

Die DEÜV sorgt für ein einheitliches, automatisiertes Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern. Sie dient der Verwaltung von Beitrags-, Versicherungs- und Beschäftigungsdaten sowie der Reduzierung von Bürokratie durch Digitalisierung.

Pflichtmeldungen nach DEÜV:

Arbeitgeber müssen im Rahmen der DEÜV u. a. folgende Meldungen erstatten:
Meldungstyp    Anlass
Anmeldung    Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Abmeldung    Ende eines Beschäftigungsverhältnisses
Jahresmeldung    Spätestens bis 15. Februar des Folgejahres
Unterbrechungsmeldung    Längere Fehlzeiten ohne Entgelt (z. B. Elternzeit, Krankheit)
Sofortmeldung    Vor Arbeitsantritt bei bestimmten Branchen (z. B. Bau, Gastronomie)
Änderungsmeldung    Korrekturen fehlerhafter Angaben

Übermittlungsweg:

    Elektronisch über zertifizierte Entgeltabrechnungsprogramme oder mit Tools wie sv.net

    Nutzung von Systemen der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG)

Beteiligte Institutionen:

    Gesetzliche Krankenkassen

    Rentenversicherungsträger

    Bundesagentur für Arbeit

    Berufsgenossenschaften (in Teilen)

Verknüpfte Schlüssel und Daten:
Meldungen nach DEÜV enthalten u. a.:

    Sozialversicherungsnummer

    Beitragsgruppenschlüssel

    Personengruppenschlüssel

    SV-Schlüssel

    Entgeltdaten

    Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Folgen bei Verstoß:

    Bußgelder bei unterlassener oder verspäteter Meldung

    Rückfragen und Korrekturverfahren durch die Sozialversicherungsträger

    Im schlimmsten Fall: Versicherungsrechtliche Nachteile für Arbeitnehmer
? Hinweis:

Der SV-Schlüssel muss mit dem Beitragsgruppenschlüssel und dem Personengruppenschlüssel abgestimmt sein. In der elektronischen Abrechnung ergibt sich aus der Kombination dieser Schlüssel ein vollständiges Bild der Sozialversicherungspflicht des Mitarbeiters.

 

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