DEÜV – Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung

Die DEÜV ist eine Rechtsverordnung in Deutschland, die die elektronische Übermittlung von Daten an die Sozialversicherungsträger regelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, nach dieser Verordnung bestimmte Meldungen zur Sozialversicherung ihrer Beschäftigten zu erstellen und digital an die zuständigen Träger zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Erlassen auf Basis des § 28b SGB IV
Vollständiger Titel: Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
Zweck:
Die DEÜV sorgt für ein einheitliches, automatisiertes Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern. Sie dient der Verwaltung von Beitrags-, Versicherungs- und Beschäftigungsdaten sowie der Reduzierung von Bürokratie durch Digitalisierung.
Pflichtmeldungen nach DEÜV:
Arbeitgeber müssen im Rahmen der DEÜV u. a. folgende Meldungen erstatten:
Meldungstyp Anlass
Anmeldung Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Abmeldung Ende eines Beschäftigungsverhältnisses
Jahresmeldung Spätestens bis 15. Februar des Folgejahres
Unterbrechungsmeldung Längere Fehlzeiten ohne Entgelt (z. B. Elternzeit, Krankheit)
Sofortmeldung Vor Arbeitsantritt bei bestimmten Branchen (z. B. Bau, Gastronomie)
Änderungsmeldung Korrekturen fehlerhafter Angaben
Übermittlungsweg:
Elektronisch über zertifizierte Entgeltabrechnungsprogramme oder mit Tools wie sv.net
Nutzung von Systemen der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG)
Beteiligte Institutionen:
Gesetzliche Krankenkassen
Rentenversicherungsträger
Bundesagentur für Arbeit
Berufsgenossenschaften (in Teilen)
Verknüpfte Schlüssel und Daten:
Meldungen nach DEÜV enthalten u. a.:
Sozialversicherungsnummer
Beitragsgruppenschlüssel
Personengruppenschlüssel
SV-Schlüssel
Entgeltdaten
Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses
Folgen bei Verstoß:
Bußgelder bei unterlassener oder verspäteter Meldung
Rückfragen und Korrekturverfahren durch die Sozialversicherungsträger
Im schlimmsten Fall: Versicherungsrechtliche Nachteile für Arbeitnehmer
? Hinweis:
Der SV-Schlüssel muss mit dem Beitragsgruppenschlüssel und dem Personengruppenschlüssel abgestimmt sein. In der elektronischen Abrechnung ergibt sich aus der Kombination dieser Schlüssel ein vollständiges Bild der Sozialversicherungspflicht des Mitarbeiters.