Gebührenordnungspositionen (GOP)

Die Gebührenordnungspositionen (GOP) sind die zentralen Abrechnungseinheiten im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Sie legen fest, welche medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Leistungen Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbringen und mit den Krankenkassen abrechnen können.
Funktion und Aufbau von GOP
Jede GOP ist mit einer nummerischen Kennziffer versehen (z. B. GOP 34370) und beschreibt eine klar definierte medizinische Leistung. Sie enthält Angaben zu:
- Art und Umfang der Leistung
- Voraussetzungen für die Durchführung und Abrechnung
- Qualifikationsanforderungen an die Leistungserbringer
- Punkten zur Vergütung (Punktzahl gemäß EBM)
Die Punktzahl wird mit dem jeweils gültigen Punktwert multipliziert, um den Geldwert der Leistung zu berechnen. Dieser Punktwert wird regelmäßig von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den Regionen festgelegt, kann jedoch bundesweit einheitlich geregelt sein – insbesondere bei extrabudgetären Leistungen.
Die GOP dienen dazu, die Leistungen im ambulanten Bereich zu standardisieren und eine transparente, nachvollziehbare und wirtschaftliche Abrechnung sicherzustellen. Sie ermöglichen sowohl eine leistungsorientierte Vergütung als auch die Planung und Steuerung von Versorgungsausgaben.
Rechtsgrundlage der GOP
Die Gebührenordnungspositionen sind Bestandteil des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), der gemäß § 87 SGB V vom Bewertungsausschuss erstellt und regelmäßig aktualisiert wird.
Beispiel:
Die neu eingeführte GOP 34370 ermöglicht ab dem 1. Januar 2025 die Abrechnung der Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) in der Radiologie. Sie ist mit 1.285 Punkten bewertet und umfasst mehrere Komponenten wie die Koronarkalkbestimmung, die CT-Angiographie mit Kontrastmittel und die Befunderstellung.