Finanzausgleich für aufwendige Leistungsfälle
Die Satzungen der Landesverbände und der Verbände der Ersatzkassen können eine Umlage der Verbandsmitglieder vorsehen, um die Kosten für aufwändige Leistungsfälle und für andere aufwändige Belastungen ganz oder teilweise zu decken. Die Hilfen können auch als Darlehn gewährt werden. Näheres über Voraussetzungen, Rückzahlung und Verzinsung sind in der Satzung des jeweiligen Verbandes geregelt.