Feststellungsverfahren für die Pflegebedürftigkeit
Um die Pflegebedürftigkeit einer Person festzustellen wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung beauftragt. Dieser legt auch die Zuordnung zu einer entsprechenden Pflegestufe fest. Ziel der Prüfung ist es, den Grad der Hilfebedürftigkeit des Antragstellers (Art, Umfang, voraussichtlicher Zeitaufwand für die Pflegeperson) zu ermitteln. Die Feststellung erfolgt dabei in der Wohnung des Pflegebedürftigen und wird in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt.