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Bundesgerichtshof (BGH)

Bundesgerichtshof (BGH)

Der Bundesgerichtshof, kurz: BGH, ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafrechtspflege) und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Er zählt (neben dem BVerwG, BFH, BAG und BSG) zu den obersten Gerichtshöfen des Bundes (Art. 95 Abs. 1 GG).

Der BGH besteht seit 1. Oktober 1950, hat seinen Sitz in Karlsruhe und untersteht dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).

Aufgaben des BGH

Zu den Aufgaben des BGH gehört die Sicherung der Rechtseinheit, die Klärung von grundlegenden Rechtsfragen und die Rechtsfortbildung.

Hauptsächlich wird der BGH als Revisionsgericht in Zivil- und Strafsachen tätig und überprüft Entscheidungen der Instanzgerichte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) auf Rechtsfehler. Daneben befasst sich der BGH auch mit anderen Verfahren, zum Beispiel der Nichtzulassungsbeschwerde in zivilrechtlichen Verfahren.

Entscheidungen des BGH sind zwar formal nur für den einzelnen, konkret entschiedenen Fall bindend, doch faktisch reicht die Wirkung der BGH-Entscheidungen wesentlich weiter, da sich die gesamte Rechtspraxis inklusive der Instanzgerichte hieran orientiert.

Organisation des BGH

An der Spitze des BGH steht der Präsident bzw. derzeit die Präsidentin. Neben dieser sind momentan 152 Richter am BGH tätig.

Der BGH ist in Zivil- und Strafsenate gegliedert, deren Anzahl vom BMJV festgelegt wird. Derzeit gibt es dreizehn Zivilsenate und sechs Strafsenate, die jeweils von einem Vorsitzenden Richter geleitet werden. Die übrigen Richter sind ebenfalls jeweils einem Zivil- oder Strafsenat zugewiesen, sodass die Spruchkörper mit je sechs bis acht Richtern (neben dem Vorsitzenden) besetzt sind.

 

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