Beitragsüberwachung
Die Träger der Rentenversicherung, bzw. die gesetzlichen Krankenkassen, die als Einzugsstellen fungieren, überwachen die Einzahlung der Rentenversicherungsbeiträge. Außerdem prüfen sie bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen mindestens alle vier Jahre.