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Arzneimittelsubstitution

Arzneimittelsubstitution

Substituieren bedeutet im Zusammenhang mit Medikamenten so viel wie ersetzen oder austauschen. Konkret bezeichnet die Arzneimittelsubstitution die Handlungsmöglichkeiten von Apothekern, wenn das verschriebene Medikament nicht vorrätig ist. In dem Fall kann die Arznei auf zwei Wegen ersetzt werden.
Es lassen sich 2 Arten der Substitution unterscheiden: die Aut-item- („oder das Gleiche“) und die Aut-simile-Substitution („oder Ähnliches“). Unter der Aut-item-Substitution versteht man die Verpflichtung der Apotheker zum Verkauf eines preisgünstigen Medikaments, sofern die ärztliche Verordnung lediglich den Wirkstoff vorschreibt oder der Austausch gegen ein wirkstoffgleiches (aber günstigeres) Arzneimittel nicht vom Arzt ausgeschlossen wurde. Dabei sollte sich das Präparat in der Stärke, Verpackungsgröße und Darreichungsform nicht vom ursprünglichen Medikament unterscheiden. Im Gegensatz dazu bezeichnet die Aut-simile-Substitution einen Arzneimittelaustausch gegen ein wirkstoffähnliches Pharmakon. Die Erlaubnis hierzu muss der behandelnde Arzt allerdings auf dem Rezept vermerken, andernfalls ist diese Substitution nicht zulässig.

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