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Zusatzbeitrag 2026: BKK ProVita erhöht deutlich

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

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Die BKK ProVita hebt zum Jahreswechsel 2026 ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag an. Für die 95.000 beitragzahlenden Mitglieder erhöhen sich dadurch die monatlichen Sozialabzüge vom Bruttoeinkommen.

2025-12-16T14:12:00+01:00

Bis zu 52 Euro mehr Beitrag

Der Zusatzbeitrag der BKK ProVita steigt zum 1. Januar 2026 von derzeit 2,89 auf 3,79 % . Das ist deutlich mehr als der durchschnittliche Zusatzbeitrag im kommenden Kalenderjahr. Der Gesamtbeitragssatz erhöht sich entsprechend auf den neuen Wert von 18,39 %.

Versicherte Arbeitnehmer, die Mitglied in dieser Krankenkasse sind, zahlen ab Januar bis zu 26 Euro mehr für ihre gesetzliche Krankenversicherung. Selbstständige Versicherte müssen bis zu 52 Euro mehr für ihre Krankenversicherung ausgeben.

Die bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse mit Sitz in Bergkirchen gilt als vorbildlich in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im aktuellen Krankenkassentest erreichte sie die Gesamtnote Gut (2,0)

Mehr Leistungen und Service für Versicherte

So erhöht die BKK ProVita im kommenden Jahr ihren Zuschuss für Mehrleistungen bei kieferorthopädischen Behandlungen auf 500 Euro. Weiterhin erstattet die gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten künftig bis zu 500 Euro für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Gänzlich neu ab 2026 sind ab 2026 Zuschüsse zu sportmedizinischer Untersuchung und Beratung aufgenommen. Die BKK beteiligt sich an den Kosten, wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen.

Und schließlich können die Versicherten der BKK ProVita ab 2026 auch verschiedene Telemedizin-Services nutzen. Einerseits können sie eine medizinische Telefon-Hotline anrufen und eine allgemeine Auskunft durch medizinisches Fachpersonal erhalten. Zum anderen gibt es künftig die Möglichkeit, eine ärztliche Fernbehandlung in einer Videosprechstunde zu nutzen. 

Krankenkassenwechsel möglich 

Alle Mitglieder der BKK ProVita haben die Möglichkeit, unabhängig von einer eventuell bestehenden Bindungsfrist ihre Mitgliedschaft zu beenden und sich in einer anderen Krankenkasse anzumelden. Für einen Wechel der Krankenkasse ist kein Kündigungsschreiben nötig. Es ist hinreichend, Antrag auf Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse zu stellen. 

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