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Altersversorgung

Weniger Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten ab 2020

Bundestag beschloss Freibetrag
veröffentlicht am 13.12.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Deutscher Bundestag in Berlin Deutscher Bundestag in Berlin(c) Gordon Gross / pixelio.de
Der deutsche Bundestag hat am 12. Dezember beschlossen, dass Betriebsrenter ab 2020 bei den Beiträgen zur Krankenversicherung durch einen generellen Freibetrag entlastet werden. Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) sieht dafür den Wert von 159,25 Euro vor.

2019-12-13T15:21:00+00:00
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Wer als gesetzlich Versicherter eine Betriebsrente ausgezahlt bekommt, muss erst ab einer Höhe von 159,25 Euro Beiträge an die Krankenkasse abführen. Alle höheren Betriebsrenten werden zur Beitragsberechnung um den Freibetrag vermindert.  

Mit dem Gesetz möchte die große Koalition die so genannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten abmildern und damit die betriebliche Altersversorgung (bAV) für die Arbeitnehmer wieder attraktiver machen.

Entlastung für Millionen

Von den etwa 14 Millionen Betriebsrentnern in Deutschland zahlen 60 Prozent in Zukunft nur noch halb so viel Beitrag auf ihre Bezüge. Im Schnitt reduziert sich die monatliche Beitragslast um 20 bis 25 Euro.

* Beispielrechnung für Entlastung bei Zusatzbeitrag von 1,1% :
397 Euro Betriebsrente minus 159,25 Euro Freibetrag = 237,75 Euro

Berechnung Beitrag ab Januar 2020:
237,75 Euro x 14,6% = 34,71 Euro | 237,75 Euro x 1,1% = 2,62 Euro
Gesamtbeitrag = 37,33 Euro

Berechnung derzeit:
397,- Euro x 14,6% = 57,96 Euro | 397,- Euro x 1,1% = 4,37 Euro
Gesamtbeitrag = 62,33 Euro

Die monatliche Ersparnis ab dem 1.Janur 2020 beträgt 25,00 Euro. Das entspricht einer Entlastung von 40 Prozent.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte das Gesetz als „austarierten Kompromiss“, der wieder mehr Menschen mit geringeren Einkommen motivieren könne, „ergänzend für das Alter vorzusorgen.“ Der Verband kündigte zugleich an, die Änderungen erst ab Jahresmitte rückwirkend umsetzen zu können. „Alle Beteiligten müssen sich daher gegebenenfalls darauf einstellen, dass der Freibetrag entsprechend mit leichter Verzögerung, dann aber selbstredend rückwirkend greift“, so der  GDV.

SPD und GRÜNE führten Doppelbeitrag ein

Mit dem neuen Gesetz der Großen Koalition mildert die SPD die Folgen ihrer eigenen Politik. Die so genannte Doppelverbeitragung existiert seit 2004, als die rot-grüne Bundesregierung einen Krankenkassenpflichtbeitrag in voller Höhe auf alle auszuzahlenden Betriebsrenten einführte. Millionen Arbeitnehmer hatten diese vertragsgemäß von Ihren Nettoeinkünften zu finanzieren, die bereits durch SV-Beiträge belastet wurden.

 

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