Warken will Gesundheitswesen kriegstüchtig machen
Gesetzentwurf bis zum Sommer 2026 vorgesehenNach Angaben Warkens braucht es dafür klare Zuständigkeiten, verlässliche Kommunikationsstrukturen, ausreichende Behandlungskapazitäten sowie gegebenenfalls Vorräte an Arzneimitteln und Medizinprodukten. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur gesundheitlichen Sicherstellung solle im Sommer vorgelegt werden. Dieses neue Gesetz soll die rechtliche Grundlage dafür schaffen, das Gesundheitswesen im Krisen- und Kriegsfall umfassend in militärische Planungen einbinden zu können.
Enge Kooperation mit Bundeswehr
Noch offen ist laut Warken, welches Ressort künftig die Gesamtverantwortung tragen wird. Dies werde derzeit mit dem Verteidigungsministerium und dem Innenministerium abgestimmt. Ihr Ministerium solle jedoch mit dem geplanten Gesetz federführend für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung werden und eng mit der Bundeswehr kooperieren. Doppelstrukturen gelte es zu vermeiden. Die neue Gemeinschaftsaufgabe erfordere erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen.
Besondere Defizite sieht die Ministerin beim Lagebild, bei der Datenlage sowie bei der Qualifikation des Personals. Ausbildungsstrukturen müssten stärker auf Krisen- und Kriegsverletzungen ausgerichtet werden. Bislang gebe es etwa keine zentrale Erfassung darüber, wie viele Beschäftigte im Gesundheitswesen über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Klinikschließungen überprüfen
Mit Blick auf die geplanten Schließungen kleiner Kliniken im Zuge der Krankenhausreform betonte Warken, Strukturen könnten nicht allein für ein mögliches Verteidigungsszenario vorgehalten werden. Gleichwohl müsse bei der Reform berücksichtigt werden, welche Kapazitäten im Krisenfall – insbesondere in ländlichen Regionen – erforderlich seien.
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Quelle: AFP
