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Gesundheitspoltik

Kassenleistung Homöopathie: Bürgerbündnis fordert Erhalt im Bundestag

veröffentlicht am 13.06.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Gesundheitspolitik im Bundestag Gesundheitspolitik im Bundestag(c) Getty Images / caughtinthe
Homöopathie und Anthroposophische Medizin beschäftigten Anfang Juni den Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag. Nachdem ein breit aufgestelltes Bürgerbündnis 200.000 Proteststimmen für den Erhalt dieser Satzungsleistungen vorlegte, gab es am 3. Juni eine Anhörung vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses. Bundesgesundheitsminister Lauterbach, auf den die Streichungspläne zurückgehen, blieb der Anhörung fern.

2024-06-13T14:21:00+00:00
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Statt dessen wurde das Bundesgesundheitsministerium vom parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke (SPD) vertreten, der während der Anhörung über gute Heilerfolge seiner eigenen Kinder mit Homöopathie berichtete. Für das Petitionsbündnis sprachen der Initiator Dr. Stefan Schmidt-Troschke und die Strahlenmedizinerin und Onkologin Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Diana Steinmann.

Korrektur der Argumentationen

Die Petenten kritisierten, dass die Politik im Vorfeld der geplanten Streichung keinerlei Gespräch mit Ärzten oder Patienten gesucht habe. Vielmehr seien die Vorentscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen worden. Prof. Steinmann zählte im weiteren Verlauf der Anhörung mehrere wissenschaftliche Studien zur Wirksamkeit der Homöopathie auf und entkräftete damit den Vorwurf mangelnder Evidenz. Aktuelle Forschungsergebnisse in der Tiermedizin sprächen „klar gegen einen reinen Placebo-Effekt." Aus ihrem medizinischen Fachgebiet berichtete die Expertin, dass in der Krebsmedizin sowohl Homöopathie als auch Anthroposophische Medizin als ergänzende Therapien im Zusammen wirken mit konventionellen Behandlungen eingesetzt würden.  

Video-Still von der Anhörung  Video-Still von der AnhörungDeutscher Bundestag

Mit Blick auf das von der Politik vorgebrachte Ziel von Einsparungen argumentierten die Petenten, dass eine Streichung der Kassenleistungen gerade mal 0,03 Prozent der gesamten Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ausmachten. Somit könne kaum von Einsparungen die Rede sein – im Gegenteil. Staatssekretär Franke bestätigte auf Nachfrage, dass die Streichung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin  nicht wieder in den Gesetzentwurf des Ministeriums aufgenommen werde. Die Entscheidung darüber liege nun im politischen Bereich. Nachfragen von Abgeordneten der CDU und Grünen zu weiteren geplanten Streichungen oder zu den wissenschaftlichen Gründen dafür sei Franke eher aus.

Petenten zufrieden mit der Anhörung

Dr. Schmidt-Troschke als Vertreter des Protestbündnisses brachte im weiteren Verlauf der Anhörung den Vorschlag einer neuen wissenschaftlichen Studie auf der Grundlage von  Krankenkassen-Daten vor. Nach der Anhörung zeigte er sich zuversichtlich und erfreut, „dass ein konstruktiver Austausch in diesem umstrittenen Themenfeld möglich" sei. Auch Dr. Michaela Geiger begrüßte als Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) das Ergebnis der Anhörung.

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