Gesundheitsausschuss

Der Gesundheitsausschuss ist ein ständiger Ausschuss im Deutschen Bundestag. Er ist für alle Themen rund um die Gesundheits- und Pflegepolitik zuständig und spielt eine zentrale Rolle bei der Gesetzgebung im Gesundheitswesen.
Aufgaben
Aufgaben des Gesundheitsausschusses
Der Gesundheitsausschuss bereitet Gesetze, Anträge und Vorlagen vor, die das Gesundheitswesen betreffen. Zu seinen zentralen Themenfeldern gehören:
- die gesetzliche und private Krankenversicherung
- die Pflegeversicherung
- die medizinische Versorgung
- der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD)
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
- Digitalisierung im Gesundheitswesen
- Prävention und Gesundheitsförderung
- Bewältigung von Gesundheitskrisen, z. B. Pandemien
Der Ausschuss kann Expertinnen und Experten sowie Vertreter von Institutionen, Verbänden und Behörden anhören, um sich fundierte Meinungen einzuholen. Auch öffentliche Anhörungen gehören zu seinen Instrumenten.
Besetzung des Gesundheitsausschusses
Die Besetzung des Gesundheitsausschusses richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Deutschen Bundestag. Jede Fraktion entsendet entsprechend ihrer Größe eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in den Ausschuss. In der Regel gehören dem Gesundheitsausschuss rund 40 Mitglieder an. Den Vorsitz führt traditionell eine Vertreterin oder ein Vertreter der stärksten Oppositionsfraktion – aktuell (Stand: 20. Wahlperiode) stellt die CDU/CSU-Fraktion den Vorsitz. Neben den ordentlichen Mitgliedern gibt es auch stellvertretende Mitglieder, die bei Bedarf einspringen können. Die Ausschussmitglieder bringen häufig fachliche Expertise aus dem Gesundheitswesen mit, etwa als Ärztinnen, Pflegekräfte, Apotheker oder Gesundheitspolitiker mit langjähriger Erfahrung. Die Sitzungen finden in der Regel nicht öffentlich statt, können aber bei Bedarf – etwa bei Anhörungen – öffentlich durchgeführt werden.