Verius-Skandal: Bis zu 220 Millionen Verlust an Versichertengeldern der Krankenkassen
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Nach den jüngsten Recherchen hat auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) rund 40 Millionen Euro in die inzwischen weitgehend wertlosen Verius-Immobilienfonds investiert. Bereits zuvor war bekannt geworden, dass die AOK Bremen-Bremerhaven etwa 5,5 Millionen Euro verlor. Zusammen mit weiteren bereits bekannt gewordenen Verlusten beläuft sich der Schaden inzwischen auf knapp 220 Millionen Euro. Insgesamt sollen 28 gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen insgesamt mehr als 500 Millionen Euro in die Verius-Fonds investiert haben. Wie hoch der tatsächliche Gesamtschaden ausfällt, ist bislang offen. Zu klären ist auch die Frage, inwieweit verantwortliche Spitzenmanager fahrlässig und gegen geltende Vorschriften gehandelt haben, indem sie hunderte Millionen von Versichertengeldern in fragwürdige Anlagen lenkten.
Juristische Klagen und interne Aufarbeitung
Mehrere Einrichtungen gehen inzwischen juristisch gegen die Initiatoren und beteiligte Finanzunternehmen vor. Unter anderem klagen bereits die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Kaufmännische Krankenkasse KKH vor dem Landgericht Frankfurt. Sie werfen den Anbietern vor, die Fonds als besonders sichere Anlage dargestellt zu haben. Die beklagte Hauck Aufhäuser Fund Services S.A. weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen verweist darauf, dass sämtliche Risiken in den Verkaufsunterlagen offengelegt worden seien und die Investoren ihre Anlageentscheidung eigenverantwortlich treffen mussten. Auch die KV Westfalen-Lippe und die AOK Bremen und Bremerhaven haben inzwischen externe Kanzleien mit der Aufarbeitung beauftragt. Geprüft wird unter anderem, ob frühere Verantwortliche oder externe Berater haftbar gemacht werden können.
Hohe Risiken trotz gesetzlicher Vorgaben
Besonders brisant scheint der Fakt, dass der Verkaufsprospekt der Verius-Fonds weist ausdrücklich auf die Möglichkeit eines vollständigen Kapitalverlustes hinweist. Insgesamt werden darin 27 Risiken beschrieben, darunter mehrere mit hoher Risikoeinstufung. Das steht im deutlichen Gegensatz zu den gesetzlichen Vorgaben für Sozialversicherungsträger. Nach § 83 SGB IV dürfen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen ihre Finanzreserven ausschließlich so anlegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint. Ziel dieser Vorschrift ist der Schutz der Beitragsgelder der Versicherten. Finanzexperten kritisieren deshalb, dass die hohen Renditeversprechen und Zinssätze von bis zu 18,5 Prozent bereits deutliche Warnsignale gewesen seien. Solche Verzinsungen seien regelmäßig nur bei entsprechend hohen Ausfallrisiken möglich.
Gutachten gaben grünes Licht
Dennoch stützten sich mehrere Krankenkassen bei ihren Anlageentscheidungen auf Gutachten renommierter Wirtschaftsprüfungs- und Steuerkanzleien. So kam unter anderem ein Rechtsgutachten von KPMG zu dem Ergebnis, dass die Verius-Fonds grundsätzlich mit den Anlagevorschriften des Sozialgesetzbuches vereinbar seien. Gleichzeitig wiesen die Gutachter jedoch darauf hin, dass jede Krankenkasse die wirtschaftlichen Risiken eigenverantwortlich prüfen müsse. Ob die Kassen getäuscht wurden oder ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten verletzt haben, dürfte nun die Justiz klären. Ein erster Verhandlungstermin vor dem Landgericht Frankfurt ist für Dezember angesetzt.
Seit wann dürfen Krankenkassen Geld anlegen?
Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihre Rücklagen bereits seit mehr als 15 Jahren anlegen. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich seit langem im Sozialgesetzbuch IV und wurden im Laufe der Jahre mehrfach angepasst. Allerdings waren die Anlagemöglichkeiten traditionell stark begrenzt und auf besonders sichere Vermögensanlagen ausgerichtet.
Mit den anhaltenden Niedrigzinsen ab den 2010er-Jahren suchten zahlreiche Sozialversicherungsträger nach renditestärkeren Anlagemöglichkeiten. Zwar wurden die gesetzlichen Regelungen teilweise modernisiert, am Grundsatz änderte sich jedoch nichts: Beitragsgelder dürfen nur so investiert werden, dass ein Verlust nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen erscheint. Genau diese Vorgabe steht nun im Mittelpunkt der juristischen Aufarbeitung des Verius-Skandals.
Wer verzockte wie viel Geld?
| Einrichtung | Bekanntes Investment / Verlust |
Kaufmännische Krankenkasse (KKH) |
47 Mio. Euro |
| Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) | 40 Mio. Euro |
| Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg | bis zu 44 Mio. Euro investiert bzw. drohender Verlust |
| Pronova BKK | 10 Mio. Euro |
| BKK Gildemeister Seidensticker | 7,9 Mio. Euro |
| AOK Bremen-Bremerhaven | 5,5 Mio. Euro |
| Novitas BKK | 5 Mio. Euro |
| mkk – Meine Krankenkasse | 5 Mio. Euro |
| IKK Südwest | 2 Mio. Euro |
| Bahn BKK | Investment bestätigt, Höhe nicht veröffentlicht |
| BKK Pfalz | Investment bestätigt, Höhe nicht veröffentlicht |
| SBK Siemens-Betriebskrankenkasse | Investment bestätigt, Höhe nicht veröffentlicht |
| VIACTIV Krankenkasse | Investment bestätigt, Höhe nicht veröffentlicht |
| KV Bremen | Investment bestätigt, Höhe nicht veröffentlicht |
