Missstände und Betrug anonym an die Krankenkasse melden ?
Antwort der Redaktion
Die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der Pflegeversicherung sind angehalten und verpflichtet, anonymen Hinweisen auf möglichen Abrechnungsbetrug oder andere Missstände nachzugehen.
Ihre persönlichen Daten unterliegen dabei strengem Schutz. Wenn Sie als Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchten, ist das jedoch verständlich.
Sie können Ihren Hinweis schriftlich verfassen und neutral ohne Angaben zum Absender an die betreffende Pflegekasse postalisch verschicken. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, werfen Sie den Brief aus einer größeren Stadt ein, die genügend Abstand hat zu Ihrem Wohnort.
Weitere geeignete Stellen zur anonymen Meldung von Abrechnungsbetrug sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Das gilt auch für Abrechnung von Pflegeleistungen.
Wenn Sie selbst im Gesundheitswesen tätig sind und den Verstoß in Ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen, können Sie die elektronische Meldestelle des Bundesjustizministeriums für den Hinweis nutzen. Diese Möglichkeit wurde durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschaffen.
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