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Leistungen

Stoßwellentherapie: Krankenkasse übernimmt ab diesem Jahr Kosten

veröffentlicht am 04.04.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

StoßwellentherapieStoßwellentherapie(c) wikimedia Commons / EDWTfuerUser / CC BY 3.0

Wer unter Fersenschmerzen (Fasciitis plantaris) leidet, kann seit Januar 2019 auf Kosten der Krankenkasse auch eine Stoßwellentherapie in Anspruch nehmen.

2019-04-04T15:04:00+00:00
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Stoßwellentherapie bei Fersenschmerz

Bei Stoßwellen handelt es sich um Hochenergie-Druckwellen ähnlich den Schallwellen, die seit den Neunziger Jahren für therapeutische Zwecke bei Fersenschmerzen eingesetzt werden. Fersenschmerzen treten unter anderem bei Leistungssportlern und Hobbyläufern auf. Auslöser können aber auch Knochenanomalien (Fersensporn) oder Rheuma sein.

Die extrakorporale Stoßwellentherapie zeichnet sich durch nachgewiesene Wirksamkeit und Freiheit von Nebenwirkungen aus. Die künstlich erzeugten Wellen können wie mechanische Schläge auf die betroffenen Bereiche einwirken und zugleich die Gewebedurchblutung stimulieren. Dadurch können Entzündungsherde besser abheilen und die Regeneration gefördert werden. Eine therapeutische Sitzung dauert meist nicht mehr als eine Viertelstunde.

Kostenübernahme durch Krankenkasse

Bis Jahresende 2018 gehörte Stoßwellentherapie zu den so genannten IgeL-Leistungen, die von den Patienten grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im April 2018 wird Stoßwellentherapie nun unter bestimmten Bedingungen bei der Behandlung von Fersenschmerz von der Krankenkasse übernommen. Dadurch haben Patienten eine Alternative zur sonst oft unvermeidlichen Operation.

Der Beschluss des G-BA kam zustande, weil die Behandlung mit Stoßwellentherapie laut IgeL-Monitor sehr gute Ergebnisse erzielte.

 

Quelle: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

 

 

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