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Sinnvoll oder Abzocke? Streit um IGeL - Leistungen

veröffentlicht am 13.07.2016 von Redaktion krankenkasseninfo.de

 (c) fotolia.com / agenturfotografin  Eine vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführte Befragung unter Kassenpatienten zu IgeL – Leistungen hat für mediales und politisches Aufsehen gesorgt.

2016-07-13T13:12:00+00:00
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 IGeL - Leistungen beim Arzt werden nicht von der Krankenkasse übernommen und kosten Geldkosten

(c) fotolia.com / agenturfotografin 

Eine vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführte Befragung unter Kassenpatienten zu IgeL – Leistungen hat für mediales und politisches Aufsehen gesorgt. Wichtigster Streitpunkt nach der neuen Veröffentlichung ist nicht nur die Frage, inwieweit Ärzte inzwischen zu Verkäufern von Gesundheitsleistungen geworden sind, sondern vor allem auch, wie medizinisch sinnvoll oder sogar schädlich bestimmte IGeL – Leistungen sind. Besonders kritisch erscheint nämlich die Tatsache, dass der MDK für mehr als 20 dieser Leistungen einen medizinischen Nutzen in Frage stellt.

Bei IGeL handelt es sich um Behandlungen und Untersuchungen von Kassenärzten, die per Privatrechnung beglichen werden müssen. (Individuelle Gesundheitsleistungen). Darunter fallen viele Naturheilverfahren, aber auch bestimmte Impfungen oder zusätzliche Vorsorgemaßnahmen wie die Professionelle Zahnreinigung (PZR). Viele Krankenkassen übernehmen IGeL-Leistungen für ihre Versicherten im Rahmen von freiwilligen Satzungsleistungen (Zusatzleistungen).

Umstrittener Milliardenmarkt IGeL 

Nachdem der Chef des MDK, Peter Pick, am 12. Juli in Berlin bei der Vorstellung der Ergebnisse bekanntgab, dass der jährliche Umsatz bei IGeL bereits über der Milliardengrenze liegt, schlugen die Wellen in Presse, TV und Internet hoch. Die grüne Gesundheitssprecherin, Maria Klein-Schmeink, forderte in der ARD, die Aufklärung von Kassenpatienten in den Praxen zu verbessern. Große Printmedien schrieben von „nutzlosen Angeboten“ oder „Abzocke bei Zusatzleistungen“. Das geht dem Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, zu weit. Er betonte, dass es bei den unter IGeL aufgeführten Leistungen sehr wohl nachweislich sinnvolle Therapieangebote gibt. Nun handelt es sich bei der KBV um eine Ärztevertretung, während es sich beim IGeL-kritischen MDK um ein Organ der Krankenkassen handelt.

Ärzte versus Krankenkassen

Hinter der ganzen Diskussion stehen also auf der einen Seite die Krankenkassen, die sich in einen harten Wettbewerb mit Hilfe der Zusatzleistungen begeben haben und sicher froh darüber wären, wenn sich die eine oder andere dieser Leistungen als medizinisch irrelevant abschaffen ließe.  
Auf der anderen Seite befinden sich die Kassenärzte, die nicht selten hoch verschuldet um das Überleben ihrer Praxis kämpfen und dabei gern vielleicht auch mal etwas offensiver als notwendig eine IGeL – Leistung anbieten. Der MDK selbst betreibt seit Jahren ein Internetportal (www.IGeL – Monitor.de) auf dem mittlerweile mehr als 40 der Selbstzahler-Leistungen aus wissenschaftlicher Sicht bewertet wurden – mit besagten negativen Ergebnissen. Hausärzte tauchen in der Statistik der IGeL-Verschreibungen kaum auf, während Gynäkologen, Hautärzte oder Orthopäden vergleichsweise oft Selbstzahler-Angebote machen würden. Besonders nachdrücklich prangerte der MDK-Chef die Praxis vieler Fachärzte an, schon vor der eigentlichen Konsultation, also noch im Empfangsbereich, den Patienten mit zusätzlichen Leistungsangeboten zu konfrontieren. Hier forderte Pick zu Recht eine Verhaltensänderung bei den Medizinern.
 

 

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