Gesundheitspolitik

#PsychotherapieRetten - bundesweite Proteste gegen geplantes GKV-Spargesetz

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

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Vor der ersten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) im Bundestag hat das Aktionsbündnis Psychotherapie zu einer bundesweiten Protestwoche aufgerufen. Nach Angaben des Bündnisses könnten die geplanten Regelungen zu erheblichen Einschnitten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung führen.

2026-06-12T14:10:00+02:00

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Demos in Großstädten  

Die Proteste laufen in der geamten Woche vom 8. bis 13. Juni und umfassen Demonstrationen in Berlin, Hannover, Frankfurt am Main sowie weiteren Städten. Das Bündnis warnt, dass durch die vorgesehenen Sparmaßnahmen bis zu ein Viertel der Therapieplätze wegfallen könnte. Bereits heute arbeiteten viele psychotherapeutische Praxen an ihrer Belastungsgrenze, während Patientinnen und Patienten oftmals monatelang auf einen Behandlungsplatz warten müssten.

Den Auftakt bildete eine Demonstration vor dem Reichstagsgebäude in Berlin anlässlich der Anhörung einer Bundestagspetition zur Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Nach Angaben des Aktionsbündnisses haben mehr als 135.000 Menschen die Petition unterzeichnet.

Weitere Protestaktionen fanden im Umfeld der Gesundheitsministerkonferenz der Länder in Hannover statt. Für den 13. Juni sind bundesweite Kundgebungen unter dem Motto „#PsychotherapieRetten“ angekündigt.

Gefahr für psychische Gesundheitsversorgung

Das Aktionsbündnis Psychotherapie fordert die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten auf, die geplanten Einschnitte im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu stoppen. Andernfalls drohten nicht nur längere Wartezeiten für Betroffene, sondern auch erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten durch eine verschlechterte psychische Gesundheitsversorgung.

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz das Ziel, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beiträge zu begrenzen. Über den Gesetzentwurf wird nun zunächst in den zuständigen Bundestagsausschüssen beraten.

 

 

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