Teilrente

Die Teilrente ist eine Form der gesetzlichen Altersrente, bei der Versicherte nur einen Teil ihrer vollen Rente beziehen, während sie gleichzeitig weiterhin teilweise erwerbstätig bleiben. Sie ermöglicht einen flexiblen Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Auch eine Kombination mit einer selbstständigen Tätigkeit ist grundsätzlich möglich.
Ziel und Vorteile von Teilrentenbezug
Ein Bezug von Teilrente ermöglicht es älteren Arbeitnehmern, weiterhin zu arbeiten und gleichzeitig Rentenansprüche weiter aufzubauen.Teilrente bietet finanzielle Flexibilität und kann auch steuerlich vorteilhaft sein. Ein Bezug von Teilrente kann also je nach Lebenssituation und Jobbiografie den Übergang in den Ruhestand erleichtern. Im deutschen Rentenrecht sind Teilrenten durch Paraghraph 42 SGB VI geregelt und gelten für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Teilrente muss immer individuell beantragt werden und kann nicht automatisch bezogen werden.
Stufen der Teilrente
Die Teilrente kann in drei Stufen bezogen werden:
- Ein-Drittel-Rente
- Halbe Rente
- Zwei-Drittel-Rente
Welche Stufe jeweils möglich ist, hängt vom konkreten Hinzuverdienst ab.
Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrentenbezug
Seit der Flexirente-Reform (2017) gelten für Rente und Teilrente flexible Hinzuverdienstregelungen. Es gibt eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, bis zu der keine oder nur geringere Kürzungen der Rente erfolgen. Wird diese Grenze beim Verdienst überschritten, reduziert sich die Rente entsprechend. Ist die Regelaltersgrenze für den Rentenbezug erreicht, kann die volle gesetzliche Altersrente abzugsfrei ohne Beachtung von Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden.