Neu für Kinder ab 2026: Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen Z1 – Z6
Zahnärzte dokumentieren Früherkennung im gelben HeftUm diese neuen Früherkennungsuntersuchungen im zahnärztlichen Bereich auf den Weg zu bringen, wurde die Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) geändert. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Mai 2025 tritt nun am 1. Januar 2026 in Kraft. Im Gelben Heft wird von den Zahnärzten dazu ein Informationsblatt eingefügt, um die Eltern und Familien auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Inhalte der zahnärztlichen Früherkennung
- Untersuchung der Mundhöhle des Kindes
- Einschätzung des Kariesrisikos für das Kind
- Aufklärung zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke
- Beratung zur richtigen Mundhygiene
- gegebenenfalls Empfehlung einer fluoridhaltigen Zahnpasta
Der Anspruch auf die Z1 als erste dieser Untersuchungen besteht ab dem 6. Lebensmonat. Das ist der Zeitpunkt, bei dem bei den meisten Babys als erstes die mittleren Schneidezähne im Unterkiefer durcbrechen, gefolgt von den mittleren Schneidezähnen im Oberkiefer. Diese Zähne sind wichtig für das Abbeißen.
Aus diesem Grund ist das der richtige Zeitpunkt für die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung Z1 in der Zahnarztpraxis.
Falls das Kind ein eine entstehende Karies, Zahnbelag (Plaque) oder eine Zahnfleischentzündung (Gingivitis) hat, wird dies den Eltern mitgeteilt. Zum Gespräch mit den Eltern gehören auch Fragen zur Ernährung, Mundhygiene und Fluoridanwendung.
Neue Einträge im Gelben Heft laut G-BA(c) Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA
