Finanzen

Familienversicherung 2026: Neue Einkommensgrenzen für Beitragsfreiheit

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Neue Einkommensgrenze in der Familienversicherung 2026Neue Einkommensgrenze in der Familienversicherung 2026(c) Getty Images / CalypsoArt
Wenn Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner über die Familienversicherung mitversichert sind, gelten strikte Einkommensgrenzen. Mit dem Jahr 2026 ändern sich diese Grenzen — und viele sollten prüfen, ob sie weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben können.

2025-12-02T16:31:00+00:00

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Wichtige Grenzen 2025 & 2026

Im Jahr 2025 lag die Einkommensgrenze für die Möglichkeit einer Familienversicherung bei 535 Euro im Monat (6.420 Euro pro Jahr). Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) konnten bis zu 556 Euro pro Monat verdienen, ohne den Schutz der Familienversicherung zu verlieren.

Seit dem Jahr 2026 liegt die allgemeine Einkommensgrenze für die Familienversicherung fest bei 565 Euro im Monat. Damit erhöhen sich die zulässigen Einkünfte, bevor die Mitversicherung endet. Mitversicherte Ehepartner oder Kinder dürfen pro Jahr bis zu 6.780 Euro aus regulären Einkunftsarten (wie Mieteinnahmen, Zinsen oder Renten) erzielen, ohne ihren Status als beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige einzubüßen.

Die gesonderte Minijob-Höchstgrenze stieg 2026 parallel zur gesetzlichen Mindestlohnerhöhung verbindlich auf 603 Euro pro Monat.

Worauf Familien 2026 achten sollten

Mit den neuen, höheren Einkommensgrenzen für 2026 ergibt sich eine größere Bandbreite an erlaubtem Einkommen. Wer mehr als 603 Euro in seinem Beschäftigungsverhältnis verdient, verliert zwar den Status der beitragsfreien Familienversicherung, wird aber nicht unversichert. Stattdessen rutscht derjenige in der Regel nahtlos in die eigene Sozialversicherungspflicht (z. B. als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Übergangsbereich / Midijob). Mehrere Einkommensquellen (z. B. ein Minijob kombiniert mit Mieteinnahmen, Kapitalerträgen oder Gewinnen aus Selbstständigkeit) werden von der Krankenkasse zwingend zusammengerechnet. Wird durch diese Addition die für den jeweiligen Fall maßgebliche Grenze (565 Euro regulär bzw. 603 Euro bei reinem Minijob) überschritten, endet die Familienversicherung. Werden die Einnahmen nicht durch eine versicherungspflichtige Anstellung erzielt, muss der Angehörige sich als Selbstzahler freiwillig krankenversichern. Bei Studierenden mit Nebenverdiensten oder aufstockenden Stunden über 603 Euro greift nach dem Ende der Familienversicherung zwingend die Krankenversicherung der Studenten (KVdS), für die eigene Pauschalbeiträge gezahlt werden müssen.

Für wen sich der Wechsel lohnt und wer besonders vorsichtig sein sollte

Angehörige mit einem Minijob profitieren von der höheren Grenze, da sie nun bis zu 603 Euro monatlich steuer- und abgabenfrei hinzuverdienen können, ohne eigene KV-Beiträge zahlen zu müssen. Werkstudenten und jobbende Studierende, die bisher knapp an der alten Einkommensgrenze lagen, haben durch die Erhöhung wieder etwas mehr finanziellen Spielraum für Gehaltserhöhungen, ohne aus der Familienversicherung zu fallen. Haushalte mit mehreren kleinen Einkunftsarten sollten genau prüfen, ob die addierten Summen die neue Einkommensgrenze von 565 Euro überschreiten.

Einkommen & Versicherung regelmäßig prüfen

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen aktuell familienversichert sind, lohnt es sich, die tatsächlichen Einnahmen für das Jahr 2026 mit den neuen Grenzwerten abzugleichen. Schon kleine Überschreitungen (z. B. durch höhere Zinserträge auf dem Tagesgeldkonto) können den kostenfreien Versicherungsschutz beenden und zu rückwirkenden Beitragsforderungen der Krankenkasse führen.

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