Hauptregion der Seite anspringen
Urteile

Mutter gesetzlich, Kinder privat versichert: Muss die Krankenkasse eine Eltern-Kind-Kur für alle übernehmen?

Klarstellung durch Doppelurteil des BSG Kassel
veröffentlicht am 20.06.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Mutter-Kind-kur Mutter-Kind-kur(c) Helene Souza / pixelio.de
Privat versicherte Kinder können auf Kosten der Gesetzlichen Krankenkassen mit Ihren gesetzlich versicherten Müttern oder Vätern eine Eltern-Kind-Kur antreten. Umgekehrt haben privat versicherte Mütter oder Väter kein Anrecht auf diese GKV-Leistung, auch wenn die Kinder über den Partner gesetzlich versichert sind.

2019-06-20T12:18:00+00:00
Werbung

Das geht aus zwei aktuellen Urteilen des Bundessozialgerichts in Kassel vom 28. Mai 2019 hervor. Im ersten Fall mit dem Aktenzeichen B 1 KR 4/18 R hatte eine gesetzlich versicherte Mutter hatte von ihrer Krankenkasse eine Mutter-Kind-Kur über drei Wochen bewilligt bekommen. Weil die Kinder aber beim beihilfeberechtigten Vater in der PKV versichert sind, lehnte die Krankenkasse die Mitnahme der Kinder ab.

Versichertenstatus der Kinder unerheblich

Die Richter entschieden dass die Krankenkasse auch in diesem Fall für die Mitnahme und Unterbringung der Kinder aufkommen muss. Diese erfülle ihren Sinn darin, der Mutter überhaupt „eine Teilnahme an der stationären Vorsorgemaßnahme zu ermöglichen oder ihr die Entscheidung dafür zumindest zu erleichtern”. Der Versichertenstatus der Kinder sei in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen.

Ablehnung im umgekehrten Fall rechtens

Im zweiten Fall entscheiden die Richter gegen eine Pflicht zur Kostenübernahme. Denn die hierbei klagende Mutter war privat versichert und wollte auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Kinder eine Mutter-Kind-Kur in Anspruch nehmen.

Das BSG lehnte dies mit der Begründung ab, dass die Kurleistungen für Begleitkinder nur anhänglich an die eigentlichen „ medizinischen Vorsorgeleistungen für in der GKV versicherte Mütter und Väter erbracht” würden. Ebenso wie im ersten Urteil kommt es also nicht auf den Versichertenstatus der Kinder an. Für die Kostenübernahme von begleitenden Kindern in Eltern-Kind-Kuren wird eine gesetzliche Versicherung von Mutter oder Vater vorausgesetzt.

 

Weiterführende Artikel:
  • Mutter-Kind-Kur: Aktive Auszeit für die Gesundheit
    Rund 50.000 Mütter pro Jahr machen in Deutschland eine Kur in einer spezialisierten Klinik zusammen mit ihrem Nachwuchs. Bei entsprechenden Voraussetzungen wird das von den Krankenkassen bezahlt. Marina Vogel (37) ist IT-Expertin, zweifache Mutter und lebt in Sachsen-Anhalt und ist versichert bei der AOK.
  • Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
    Während der Wechsel von der gesetzlichen (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) häufig eher unkompliziert ist, ist die Rückkehr in die GKV in der Regel mit großen Schwierigkeiten verbunden und manchmal sogar ausgeschlossen.
  • Kuren und Reha - was zahlen die Krankenkassen?
    Wenn eine psychische oder körperliche Erkrankung zum Bewältigungsproblem wird, können Kuren und Reha-Maßnahmen eine große Hilfe sein. Um die Bewilligung hierfür von der Krankenkasse zu erhalten, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema.
  • AOK in Sachsen-Anhalt bietet kostenlose Schwimmkurse für Kinder
    Die AOK Sachsen-Anhalt bietet versicherten Eltern kostenlose Schwimmkurse an. Versicherte Eltern können das kompakte Angebot für Kinder zwischen sechs und acht Jahren in Anspruch nehmen.
  • Ab wann kann ich mich privat versichern?
    Ich bin mit der medizinischen Versorgung als Kassenpatientin nicht mehr zufrieden und würde gerne wissen, ob ich mich als Angestellte auch privat versichern lassen kann.

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12915 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien