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PKV

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Wann ist ein Zurück in die GKV möglich und wann nicht?
veröffentlicht am 08.11.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich
Während der Wechsel von der gesetzlichen (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) häufig eher unkompliziert ist, ist die Rückkehr in die GKV in der Regel mit großen Schwierigkeiten verbunden und manchmal sogar ausgeschlossen. Denn politisch ist es nicht gewollt, dass Personen, solange sie jung und gesund sind, die finanziellen Vorteile privater Kassen nutzen und im Alter wiederum aus Kostengründen in die GKV zurückwechseln.

2021-11-08T07:33:00+00:00
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Voraussetzungen für den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Grundsätzlich ist die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse nur möglich, wenn der Betroffene in der GKV versicherungspflichtig wird.
Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus diesem Grund haben sie die freie Wahl zwischen GKV und PKV. Genau diese fehlende Versicherungspflicht erschwert allerdings den Weg in eine gesetzliche Kasse, wenn Selbstständige bisher privat versichert waren. Ein Wechsel ist nur möglich, wenn eine Tätigkeit aus nicht selbstständiger Arbeit aufgenommen wird und das Arbeitsentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Eine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung (GKV) des Ehepartners kann möglich sein, wenn keinerlei Einkommen mehr erzielt wird. Für selbstständige Publizisten und Künstler ist ein Wechsel in eine gesetzliche Kasse über die Künstlersozialkasse möglich.
Wer als Angestellter privat krankenversichert ist, kann in eine gesetzliche Kasse wechseln, wenn sein Bruttogehalt dauerhaft unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ein Beispiel hierfür ist die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung, die dafür sorgt, dass der Lohn regelmäßig unter diese Grenze fällt. Ein weiterer Fall, in dem ein (bisher) Angestellter in die GKV wechseln kann, ist der Bezug von Arbeitslosengeld I.
Für die Rückkehr in eine gesetzliche Kasse muss außerdem in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Versicherungspflicht eine Versicherungspflicht in der GKV bestanden haben.
Für Studenten ist der Wechsel von der PKV in die GKV vergleichsweise einfach. Nach Abschluss ihres Studiums können sie zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln, während des Studiums ist ein Wechsel allerdings nicht möglich.

Wann ein Wechsel nicht möglich ist

Ausgeschlossen ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn der Betroffene das 55. Lebensjahr vollendet hat, versicherungspflichtig wird und nicht nachweisen kann, dass mindestens für einen Tag innerhalb der letzten fünf Jahre Versicherungspflicht (über die Familienversicherung, Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung) bestand. Hinzu kommt, dass für den Betroffenen oder dessen Ehepartner für mindestens zwei Jahre und sechs Monate aufgrund einer hauptberuflichen Selbstständigkeit keine Versicherungspflicht bestanden haben darf, der Betroffene beziehungsweise der Ehepartner versicherungsfrei war oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht bestand.

Folgen bei Ausschluss eines Wechsels zurück in die GKV

Wenn ein Wechsel in die GKV ausgeschlossen ist, gilt die betroffene Person als versicherungsfrei und muss Mitglied in der privaten Versicherung bleiben. Es gibt allerdings Möglichkeiten, die Kosten trotzdem vergleichsweise gering zu halten. So ist der Wechsel innerhalb der PKV in den Basistarif möglich. Dieser ist branchenübergreifend und orientiert sich an den Leistungen der GKV. War ein privat Versicherter am 01.01.2009 bereits mindestens zehn Jahre Mitglied in einer privaten Kasse und ist zu diesem Zeitpunkt älter als 65 Jahre, kann er den Standardtarif seiner Krankenversicherung wählen. Der Vorteil hierbei ist ein im Vergleich zum Basistarif deutlich geringerer Beitragssatz für Eheleute.

 

 

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