Kryokonservierung wird bei jungen Krebspatienten von der Krankenkasse bezahlt
Anrecht auf Kostenübernahme gilt ab 1. JuliBislang entscheiden die Krankenkassen im Einzelfall über eine Kostenübernahme für das konservierende Einfrieren von Körperzellen bei Krebsdiagnose. Ab Juli 2021 müssen Betroffene im berechtigten Lebensalter keine Anträge mehr stellen und müssen bei Ablehnung auch nicht mehr die Kosten privat tragen, wenn Sie sich diesen Wunsch erfüllen möchten. Die Stiftung wies explizit auch die verschreibenden Ärzte auf das Haftungsrisiko hin, wenn diese die neue Rechtslage aus Unkenntnis nicht beachten und weiterhin Privatverträge in die Wege leiten.
Appell an Krankenkassen zur Regelung offener Anträge
Die Aufnahme des Verfahrens in den GKV-Leistungskatalog ist ein Erfolg für die Stiftung. Diese kritisierte den langen Zeitraum von zwei jahren vom Beschluss über die neue Kassenleistung bis zur endgültigen Umsetzung. Nun komme es um so mehr darauf an, Ärzte und Patienten zügig zu informieren über die neue Rechtslage. Mit Hinblick auf die vielen offenen Anträge auf Kostenübernahme appellierte Prof. Mathias Freund, der Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung an die Krankenkassen: „Ziehen Sie einen Schlussstrich und übernehmen Sie jetzt die Kosten in diesen Verfahren als Einzelfallregelung“.
Nahezu unbegrenzte "Haltbarkeit"
Durch die Einlagerung von Körperzellen in flüssigen Stickstoff können diese nahezu unbegrenzt haltbar gemacht werden. Auch die Qualität von Fortpflanzungszellen bleibt laut Untersuchungen bis zu 30 Jahren unbeeinträchtigt. Eine Rückübertragung von Eizellen ist derzeit bis zu 45 Jahren möglich.
Quelle: Ärzteblatt
- Einlagerung von Nabelschnurblut bei Neugeborenen
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Kryokonservierung muss nach wie vor von allen Patienten als Privatleistung bezahlt werden, auch wenn diese Methode für junge Krebskranke laut Gesetz von den Krankenkassen übernommen werden soll. Weil die Umsetzung sich aber verzögert, fordert die Stiftung nun Kulanz oder eine Satzungsleistung von den Krankenkassen. - Nabelschnurblut nach der Entbindung einlagern
Unmittelbar nach der Geburt besteht die Möglichkeit, eine risiko- und schmerzfreie Entnahme von Nabelschnurblut und die Aufbewahrung der darin enthaltenen Stammzellen durchführen zu lassen. Diese Stammzellen besitzen hervorragende Eigenschaften, die in späteren Jahren noch von großem Nutzen sein können. - Krebsfrüherkennung: Rückgang in der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat zu einem deutlichen Rückgang der Krebsvorsorge geführt. So wurden von Januar bis September 2020 im Vergleich zum Vorjahr rund elf Prozent weniger Screenings in deutschen Arztpraxen durchgeführt. Das ist das Ergebnis einer DAK-Sonderanalyse von ambulanten Abrechnungsdaten der Jahre 2019 und 2020. - hkk-Datenanalyse: Pandemie bremst Frauen bei der Krebsvorsorge
Die Zahl der hkk-versicherten Frauen, die Anspruch auf eine Krebsvorsorgeuntersuchung des Gebärmutterhalses haben und dieses Angebot annehmen, ist rückläufig. Waren es in den ersten drei Quartalen 2019 noch 44 Prozent der Anspruchsberechtigten, so sank der Anteil im Vergleichszeitraum 2020 auf 42 Prozent.