Einlagerung von Nabelschnurblut bei Neugeborenen
Unmittelbar nach der Geburt besteht die Möglichkeit, aus der Nabelschnur des Neugeborenen Blut zu entnehmen und die darin enthaltenen Stammzellen einzulagern. Diese sind, ähnlich wie embryonale Stammzellen, aufgrund ihres geringen Alters noch undifferenziert und können zu verschiedenen Zelltypen und Gewebearten heranwachsen. Aufgrund dieser Eigenschaften können Stammzellen aus Nabelschnurblut bei einer späteren Erkrankung des Kindes zu Heilungszwecken eingesetzt werden. Die Einlagerung der Stammzellen ist aber teuer und gehört nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen.
Vor- und Nachteile der Stammzellengewinnung aus Nabelschnurblut
Ein großer Vorteil von Nabelschnurblut-Stammzellen ist ihre leichte Zugänglichkeit: Das Blut wird direkt nach der Geburt aus der abgeklemmten Nabelschnur abgesaugt und in einem Behälter aufgefangen, für Mutter und Kind ist dieser Vorgang völlig schmerzfrei. Anschließend wird die Probe mit den enthaltenen Stammzellen bei einer Spenderbank eingelagert und ist bei Bedarf innerhalb kürzester Zeit verfügbar. Da es sich bei Stammzellen um körpereigene Zellen handelt, werden sie im Falle einer späteren Transplantation nicht vom Immunsystem des Empfängers angegriffen. Nabelschnurblut-Stammzellen weisen zudem kaum Gendefekte auf, da sie zum Zeitpunkt ihrer Entnahme noch sehr jung sind.
Die Stammzellengewinnung aus Nabelschnurblut birgt allerdings auch Nachteile. Nabelschnurblut steht nach der Geburt nur in geringer Menge zur Verfügung, was dazu führt, dass ein großer Teil der gewonnenen Proben nicht die für eine medizinische Behandlung notwendige Stammzellenanzahl und -qualität aufweist. Die Vermehrung von Stammzellen im Labor ist zwar möglich, aber bisher noch nicht praxistauglich. Außerdem weiß niemand, ob das Kind tatsächlich später erkranken wird und ob die eingelagerten Stammzellen dann bei der Therapie helfen können. Es ist also ungewiss, ob sich die Kosten der Einlagerung, die für 25 Jahre je nach Anbieter bis zu 3.000 Euro betragen, in Zukunft auszahlen werden. Einige Mediziner kritisieren zudem, dass die Blutentnahme den Geburtsablauf störe und die frühe Abnabelung des Babys gesundheitliche Risiken berge.
Behandlungsmöglichkeiten mit Stammzellen aus Nabelschnurblut
Nabelschnurblut-Stammzellen werden bisher in erster Linie zur Behandlung von Leukämie im Kindesalter eingesetzt, doch auch verschiedene Erbkrankheiten wurden schon erfolgreich mit ihnen therapiert. Allerdings handelt es sich bei den dabei durchgeführten Transplantationen fast ausschließlich um Stammzellen von fremden Spendern. Übertragungen von eigenen Stammzellen erfolgen nur in Ausnahmefällen, denn bei einer Blutkrebserkrankung im Kindesalter haben sich die Krebszellen oft schon vor der Geburt gebildet und sind somit auch im Nabelschnurblut enthalten.
Gleiches gilt für die meisten Erbkrankheiten, bei denen die fehlerhaften Gene bereits in den Stammzellen vorhanden sind. Die Therapiemöglichkeiten mit körpereigenen Stammzellen sind daher nach heutigem Stand der Medizin stark begrenzt. Viele Experten rechnen jedoch für die Zukunft mit neuen Behandlungsformen, die den Einsatz von eigenen Stammzellen zur Heilung verschiedenster Erkrankungen, u.a. infantiler Zerebralparese oder Diabetes, möglich machen sollen.
Zuschuss durch die Krankenkasse
Die Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut ist keine leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bis vor kurzem unterstützten einige Kassen die Einlagerung mit einem Zuschuss, wenn sie die Stammzellenprobe bei einer bestimmten privat betriebenen Spenderbank einfrieren liessen (Kryokonservierung). Weil der Gesetzgeber diese Art von Kooperationen eingeschränkt hat, schaffen die Kassen die freiwillige Zusatzleistung derzeit wieder ab.
Kostenlose Einlagerung bei öffentlichen Spenderbanken
Neben privaten Spenderbanken besteht die Möglichkeit, Nabelschnurblut-Stammzellen bei einer öffentlichen Spenderbank einlagern zu lassen. Die Lagerung ist dort kostenlos, allerdings besteht im Gegensatz zu privaten Banken für den Spender kein Anspruch auf seine Stammzellenprobe. Diese wird stattdessen im Bedarfsfall einem kranken Menschen weltweit zur Verfügung gestellt.
Welche Kassen bezuschussen die Einlagerung von Nabelschnurblut bei Neugeborenen?
Aus rechtlichen Gründen sehen sich die Krankenkassen gezwungen, die freiwillig gezahlten Zuschüsse für eine eine Nabelschnurblut-Einlagerung einzustellen. Vereinzelt kann es noch Kassen geben, die aktuell ihre Satzung noch nicht entsprechend geändert haben.
Perspektivisch müssen die versicherten diese Leistung wieder komplett privat bezahlen.