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Beitragssätze & Finanzen

Krankenkassenvergleich 2026: Zusatzbeitrag für Gutverdiener immer wichtiger

veröffentlicht am 09.10.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankenkassenvergleich 2026 lohnt sich für Gutverdiener Krankenkassenvergleich 2026 lohnt sich für Gutverdiener(c) Getty Images / TeamDAF
Zum Jahreswechsel 2025/2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich auf 5.812,50 € im Monat. Das bedeutet: Wer zu den Besserverdienenden gehört, zahlt im kommenden Jahr automatisch höhere Beiträge an die Krankenkasse. 

2025-10-09T16:37:00+02:00

Während der allgemeine Beitragssatz stabil bei 14,6 % liegt, bewegt sich der Zusatzbeitrag im letzten Quartal 2025 je nach Krankenkasse aktuell zwischen 2,18 % und 4,40 %. Diese Tendenz wird sich im Jahr 2026 fortsetzen oder sogar verschärfen. Gerade für Gutverdienende wird dieser Prozentsatz damit zu einem immer entscheidenderen Faktor für die Höhe der monatlichen Abzüge. Eine mögliche Differenz von ein bis zwei Prozentpunkten beim Zusatzbeitrag kann sich auf das Nettoeinkommen spürbar auswirken. Denn für einen Gutverdiener mit einem Brutto oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze macht das im Monat locker bis zu 60 Euro aus – allein auf Arbeitnehmerseite. 

Rechenbeispiel bei einem Einkommen oberhalb der BBG 2026

Monatliches Einkommen  Beitragssatz gesamt
(allg. + Zusatz) 
Monatlicher Beitrag (AN)  Jahresbeitrag
(AN)
5.812,50 €      16,78 % (14,6 % + 2,18 %)  487,67 €  5.852,02 €
5.812,50 € 17,50 % (14,6 % + 2,90 %)  508,59 €  6.103,12 €
5.812,50 €    19,00 % (14,6 % + 4,40 %) 552,19 €  6.626,28 €


Hinweis: Die Hälfte des monatlichen Beitrags trägt der Arbeitgeber. Je höher der Zusatzbeitrag, desto größer die absolute Belastung auf beiden Seiten.

Leistungen und Service rücken stärker in den Fokus

Neben dem Beitragssatz spielt auch das Leistungsangebot eine wichtige Rolle. Viele Versicherte achten besonders auf Leistungen, die im Alltag tatsächlich genutzt werden – etwa die Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung oder osteopathische Behandlungen. Auch Impfungen für Auslandsreisen oder alternative Heilmethoden können je nach Krankenkasse unterschiedlich erstattet werden.

Ein weiterer Faktor ist der Service. Versicherte schätzen digitale Services, schnelle Erreichbarkeit und persönliche Beratung. Je nach Lebenssituation kann also ein moderner Kundenservice den entscheidenden Ausschlag geben.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Viele Krankenkassen entscheiden Mitte Dezember in ihren Verwaltungsratssitzungen, ob der Zusatzbeitrag 2026 angehoben wird. Wer betroffen ist, erhält ein Sonderkündigungsrecht und kann seine Krankenkasse ohne Nachteile wechseln. Die Frist dafür beträgt zwei Monate nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung. So lässt sich ein Krankenkassenwechsel problemlos zum Jahresbeginn umsetzen.

Wer frühzeitig vergleicht, kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen – ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen. Gerade für Gutverdienende kann die Wahl der richtigen Krankenkasse 2026 zu einem handfesten finanziellen Vorteil werden.

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