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Impfungen

Krankenkassen bezahlen Impfung gegen Keuchhusten für Schwangere und deren Umfeld

Schutzimpfungs-Richtlinie nach STIKO-Empfehlung angepasst
veröffentlicht am 22.05.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Impfung gegen Keuchhusten Impfung gegen Keuchhusten(c) Andreas Morlock / pixelio.de
Die gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für eine Keuchusten-Impfung bei Schwangeren und weiteren Personen im nahen persönlichen Umfeld übernehmen. Nachdem die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) die Impfung empfohlen hat, wurde die Schutzimpfungs-Richtlinie vom G-BA am 14. Mai entsprechend angepasst.  

2020-05-22T09:56:00+00:00
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Mit der Impfung sollen die Neugeborenen in Zukunft besser vor schweren Keuchhusten-Verläufen geschützt werden, begründete die Kommission ihre Entscheidung. Bislang war die Impfung nur als freiwillige Zusatzleistung von einigen Krankenkassen bezahlt worden. Sobald die neue Impfschutzrichtlinie in Kraft getreten ist, gehört eine Keuchhustenimpfung dann zu den Pflichtleistungen der Kassen.

Weiterhin teilte der G-BA mit, dass „auch Personen, die zum engen Freundeskreis zählen und dadurch Kontakt zum Neugeborenen haben, neben Familienmitgliedern und betreuenden Personen einen Leistungsanspruch auf eine Pertussis-​Impfung haben“.

>>Welche Krankenkassen bieten Mehrleistungen für Schwangere?

Der aktuelle G-BA-Beschluss vom 14. Mai muss zunächst vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigt werden und kann dann nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

 

 

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