Krankenkasse forderte zu Unrecht Beiträge für angebliche Versorgungsbezüge
Sozialgericht gibt Verbraucherin RechtDie Frau war regulär sozialversicherungspflichtig angestellt und übte daneben eine kleine selbstständige Tätigkeit aus – die Krankenkasse selbst hatte diese stets als nebenberuflich und beitragsfrei eingestuft. Nach einem Jobwechsel im Jahr 2018 erhielt sie eine einmalige Auszahlung unterhalb der gesetzlichen Freigrenze für sogenannte Bagatellbeträge (§ 3 Abs. 2 BetrAVG). Dennoch änderte die Krankenkasse ihre Bewertung und stufte rückwirkend die Einnahmen als Versorgungsbezüge ein..
Nach einem erfolglosen Widerspruch konnte sie sich erst mit Hilfe rechtlicher Beratung durch die Verbraucherzentrale und einer anschließenden Klage vor dem Sozialgericht durchsetzen. Das Gericht entschied daraufhin: Die geringe Auszahlung ist kein beitragspflichtiger Versorgungsbezug – die Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit bleiben beitragsfrei.
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Die Verbraucherzentralen in Deutschland bieten in solchen und ähnlichen Fällen eine erste Anlaufstelle für eine sozialrechtliche Beratung in Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Erfolg vor Gericht zeigt, dass es sich lohnt, gegen ungerechtfertigte Forderungen vorzugehen.
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