Kommen bald verbindliche Jahresrezepte für chronisch Kranke?
Quartalslogik immer noch Standard
Bisher müssen chronisch Kranke ihre Dauerrezepte oftmals noch alle drei Monate in der Praxis erneuern lassen. Grundsätzlich könnten diese bereits jetzt auch schon mit einer Gültigkeit von bis zu 365 Tagen ausgestellt werden, so wie es die Ampelregierung bereits in einer gesetzlichen Grundlage ermöglicht hatte. In der Praxis hapert es jedoch vielfach an der Umsetzung dieser Möglichkeit. Nach wie vor müssen Chroniker also in der alten Quartalslogik zur Verlängerung ihrer Medikationen in die Arztpraxen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möchte das nun zügig ändern. "Sollte es zu weiteren deutlichen Verzögerungen kommen, werden wir im Rahmen unserer Rechtsaufsicht die erforderlichen Schritte prüfen“, kündigte Warken gegenüber der "Bild am Sonntag" an.
Neuregelung zu Jahresrezepten schon ab Frühjahr?
Ärzteverbände und Krankenkassen unterstützen das Vorhaben grundsätzlich. Ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nannte die Umsetzung zwar eine „komplexe Herausforderung“, zeigte sich aber zuversichtlich, dass noch in diesem Frühjahr eine Vereinbarung möglich sei.
Auch der GKV-Spitzenverband signalisiert Zustimmung. Co-Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis betonte: „Jahresrezepte als zusätzliche Möglichkeit finden wir gut und richtig.“ Chronisch Erkrankten würden dadurch unnötige Wege erspart, gleichzeitig würden Arztpraxen entlastet.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
