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Hochfrequenztherapie gegen Erektionsstörung: G-BA lehnt Kasssenleistung ab

Erektionsstörungen (Erektile Dysfunktion)Erektionsstörungen (Erektile Dysfunktion)(c) Getty Images / Natalia Firsova
Die Behandlung einer organisch bedingten erektilen Dysfunktion mittels Hochfrequenzenergie wird keine ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach Abschluss eines Methodenbewertungsverfahrens entschieden.

Hochfrequenztherapie gegen Erektionsstörung: G-BA lehnt Kasssenleistung ab

Nach Angaben des G-BA konnte auf Grundlage der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse kein ausreichender Nutzen der Methode nachgewiesen werden. Auch Hinweise auf ein Potenzial als erforderliche Behandlungsalternative seien nicht feststellbar gewesen. Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Sofern keine Beanstandung erfolgt, tritt er nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bei der Therapie kommt ein computergestütztes Handgerät zum Einsatz, das vom Patienten selbst angewendet wird. Das Gerät erzeugt Hochfrequenz- beziehungsweise Radiofrequenzenergie, die das Gewebe des Penis erwärmt. Durch die Stimulation des Schwellkörper- und Bindegewebes soll die Erektionsfunktion verbessert werden.

Grundlage der Entscheidung war eine Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Demnach lagen keine relevanten abgeschlossenen Studien vor. Eine Auswertung von Zwischenergebnissen einer noch laufenden randomisiert kontrollierten Studie zeigte zudem keinen Vorteil der Behandlung gegenüber einer Scheinbehandlung. Daher ließ sich weder ein Nutzen noch ein Schaden der Methode ableiten.

Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Antrag eines Herstellers auf Aufnahme des verwendeten Geräts in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung. Der G-BA bewertete das Gerät jedoch als untrennbaren Bestandteil einer neuen Behandlungsmethode, wodurch eine Nutzenbewertung erforderlich wurde.

Nach Angaben des G-BA sind Methodenbewertungen, die durch Herstelleranträge für Medizinprodukte angestoßen werden, bislang selten. Die nun abgeschlossene Bewertung ist die fünfte ihrer Art. Die Evidenzlage der bisher auf diesem Weg geprüften Verfahren gilt insgesamt als eher schwach.

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