Gebührenbescheide für Rettungsfahrten? Brandenburger Landkreis vor Einigung mit Krankenkassen
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Verhandlungen auf Ziellinie
Wie der parteilose Landrat Herzberger nach Gesprächen mitteilte, seien die Verhandlungen zwar noch nicht abgeschlossen, befänden sich aber „auf der Ziellinie“. Ziel sei es, bis Ende Mai 2026 eine Vereinbarung zu erzielen. Dann könnten Rettungsfahrten rückwirkend für das Jahr 2025 direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Gebührenbescheide für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises wären damit vom Tisch.
Im Raum standen zuletzt rund 28.000 Bescheide. Nach Angaben des Kreises geht es um Kosten von etwa zehn Millionen Euro. Hintergrund des Konflikts ist die Finanzierung von Rettungswageneinsätzen und Notarztfahrten – auch dann, wenn Patienten nicht ins Krankenhaus transportiert werden. Üblicherweise übernehmen Landkreise zunächst die Kosten, die anschließend von den Krankenkassen erstattet werden. Kommt es jedoch zu Streit über die Nachvollziehbarkeit einzelner Leistungen, bleiben Kommunen auf den Ausgaben sitzen.
Gebührenbescheide für Rettungsfahrten seit 2025 Realität
Der Konflikt beschäftigt Brandenburg bereits seit mehr als einem Jahr. Im Jahr 2025 hatte der Landkreis Märkisch-Oderland erstmals Gebührenbescheide für Rettungsfahrten verschickt. Zwischenzeitlich gab es eine Einigung mehrerer Landkreise mit den Krankenkassen, die jedoch nicht dauerhaft Bestand hatte. Bereits im März hatte Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) angekündigt, geplante Gebührenbescheide in Dahme-Spreewald und Cottbus zunächst auszusetzen. Während sich Cottbus inzwischen mit den Kassen verständigt hat, könnte nun auch Dahme-Spreewald folgen.
Langfristig soll eine geplante Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene mehr Rechtssicherheit schaffen – insbesondere bei sogenannten Fehlfahrten ohne Kliniktransport.
