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Finanzen

Dürfen Krankenkassen bald Aktien kaufen?

Niedrigzinsen stellen Kassen vor Probleme
veröffentlicht am 20.05.2016 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankenkassen dürfen Geld an der Börse parken Krankenkassen dürfen Geld an der Börse parken(c) fotolia.de / Eisenhans
Gesetzlichen Krankenkassen soll es demnächst erlaubt sein, einen Teil der finanziellen Rücklagen aus Beitragsgeldern an Aktienmärkten anzulegen. Laut Handelsblatt plant die Bundesregierung einen entsprechenden Passus in einer Gesetzesnovelle zur Sozialversicherung.

2016-05-20T07:31:00+00:00
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Gesetzlichen Krankenkassen soll es demnächst erlaubt sein, einen Teil der finanziellen Rücklagen aus Beitragsgeldern an Aktienmärkten anzulegen. Laut Handelsblatt plant die Bundesregierung einen entsprechenden Passus in einer Gesetzesnovelle zur Sozialversicherung.

Niedrige Zinsen werden zum Problem

Mit diesem Schritt reagiert der Gesetzgeber auf die anhaltenden Niedrigzinsen im Bankensektor.
Den Krankenkassen solle geholfen werden, mit ihren Rücklagen bessere Renditen zu erzielen, um damit Betriebsrenten für ihre Mitarbeiter zu finanzieren. Neben dieser Beschränkung soll auch das Volumen der Anlagen auf zehn Prozent des dafür vorgesehen Rücklagepostens begrenzt werden.

Krankenkassen wollen mehr

Laut Handelsblatt strebten die Krankenkassen aber nach mehr Möglichkeiten und einem größeren prozentualen Anlagevolumen. Mit dieser Neuerung nähern sich gesetzliche und private Krankenkassen ein Stückweit an. Den privaten Kassen ist es gestattet, Beitragsgelder für die Alterungsrückstellungen der Versicherten an Kapitalmärkten anzulegen. An der Niedrigzinspolitik der Zentralbanken haben nicht nur Krankenkassen, sondern alle Finanzinstitute zu leiden.    

Wenn ein Institut Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) „parken“ möchte, muss ein Strafzins von derzeit minus 0,4 Prozent gezahlt werden.

 

Foto oben: (c) fotolia.com / Eisenhans

 

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