Impfungen

Corona-Impfung: Krankenkassen zahlen nicht mehr für alle

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

undefinedundefinedGetty Images / Ridofranz
Neue Regeln für die Corona-Impfung: Seit Ende Oktober 2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Covid-19-Impfung nicht mehr grundsätzlich für alle Erwachsenen. Für gesunde Menschen unter 75 Jahren entfällt die allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Wer weiterhin Anspruch auf eine kostenlose Impfung hat und welche Kosten bei einer Selbstzahlung entstehen können.

2026-11-02T13:39:00+00:00

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Für gesetzlich Versicherte gelten neue Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Corona-Impfung. Seit dem 29. Oktober 2026 sind aktualisierte Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) maßgeblich. Damit wird die Corona-Impfung stärker auf ältere Menschen und Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe konzentriert. Gesunde Erwachsene unter 75 Jahren müssen eine gewünschte Corona-Auffrischimpfung künftig grundsätzlich selbst bezahlen.

Neue STIKO-Empfehlung: Corona-Impfung erst ab 75 Jahren allgemein empfohlen

Die STIKO hat ihre Empfehlungen zur Covid-19-Impfung an die veränderte Immunitätslage in der Bevölkerung angepasst. Gesunde Erwachsene benötigen demnach keine zusätzliche Impfung mehr, um eine ausreichende Grundimmunität gegen SARS-CoV-2 aufzubauen. Auch die bisherige allgemeine Empfehlung für eine jährliche Auffrischimpfung ab 60 Jahren wurde verändert: Als allgemeine Standardempfehlung gilt eine jährliche Auffrischung nun erst ab einem Alter von 75 Jahren.

Hintergrund ist die inzwischen weit verbreitete Immunität gegen das Coronavirus. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) verfügen mehr als 95 Prozent der Erwachsenen durch Impfungen, Infektionen oder eine Kombination aus beidem über eine breite Immunität. Die meisten gesunden Erwachsenen sind dadurch ausreichend vor schweren Covid-19-Verläufen geschützt.

Die STIKO sieht deshalb keine allgemeine Notwendigkeit mehr, bei allen Erwachsenen eine Basisimmunität durch mindestens drei Impf- oder Infektionskontakte herzustellen. Auch für gesunde Schwangere ohne besondere Risikofaktoren entfällt die bisherige allgemeine Impfempfehlung.

Wer bekommt die Corona-Impfung weiterhin kostenlos?

Die gesetzliche Kostenübernahme bleibt für ältere und besonders gefährdete Menschen bestehen. Die jährliche Auffrischimpfung wird weiterhin für folgende Personengruppen empfohlen und ist bei entsprechender Indikation eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung:

Menschen ab 75 Jahren: Für sie gilt die allgemeine Standardimpfempfehlung.

Menschen mit Vorerkrankungen: Dazu zählen beispielsweise Personen mit chronischen Erkrankungen oder einer geschwächten Immunabwehr, sofern dadurch ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht.

Bewohner von Pflegeeinrichtungen: Sie gehören unabhängig vom Lebensalter zu den besonders gefährdeten Gruppen.

Schwangere mit Risikofaktoren: Eine Impfung wird bei entsprechender gesundheitlicher Gefährdung weiterhin empfohlen.

Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich: Für bestimmte Berufsgruppen mit erhöhtem arbeitsbedingtem Infektionsrisiko bleibt die Impfempfehlung bestehen.

Auch Menschen unter 75 Jahren können somit weiterhin eine kostenlose Corona-Impfung erhalten. Entscheidend ist nicht allein das Lebensalter, sondern das Vorliegen einer medizinischen oder beruflichen Indikation.

Corona-Impfung: Wer muss jetzt selbst bezahlen?

Für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren entfällt die allgemeine Impfempfehlung. Wer sich dennoch regelmäßig gegen Corona impfen lassen möchte, muss die Kosten grundsätzlich selbst tragen, sofern keine individuelle Indikation vorliegt oder die Krankenkasse eine freiwillige Zusatzleistung anbietet. Nach Informationen aus Krankenkassenkreisen liegen die Kosten für den Impfstoff derzeit bei etwa 105 bis 120 Euro. Hinzu kommt das ärztliche Impfhonorar von ungefähr 14 Euro. Damit ergibt sich für Selbstzahler eine Gesamtsumme von rund 119 bis 134 Euro.

Die tatsächlichen Preise können je nach Impfstoff und Arztpraxis abweichen. Versicherte sollten sich deshalb vorab über die Kosten informieren. Auch eine Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse kann sich lohnen, da einzelne Kassen über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus freiwillige Satzungsleistungen anbieten können.

G-BA setzt neue Impfempfehlung zum 29. Oktober 2026 um

Rechtlich maßgeblich ist die Aufnahme der aktualisierten STIKO-Empfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der entsprechende Beschluss wurde am 3. September 2026 gefasst, vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet und am 28. Oktober 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 29. Oktober 2026 trat die Änderung in Kraft.

Damit sind die neuen Empfehlungen auch für den Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter maßgeblich. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen orientiert sich an den in der Schutzimpfungs-Richtlinie festgelegten Indikationen.

 

 

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