Gesundheitspolitik

Beitragsstabilisierungsgesetz verzögert sich: Streiten über Kostenverteilung bremst

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Gesundheitspolitik im Bundestag Gesundheitspolitik im Bundestag(c) Getty Images / caughtinthe
Die Verabschiedung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) ist vorerst gescheitert. Der ursprünglich vorgesehene Beschluss im Bundestag Ende Juni wurde verschoben, weil Bund, Länder und Krankenkassen weite über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) streiten. 

2026-06-29T18:55:00+02:00

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Im Mittelpunkt steht die Frage, wer künftig die Kosten für staatlich veranlasste Leistungen tragen soll. Das Thema könnte nun im Koalitionsausschuss beraten werden.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte das geplante Gesetz zum Auftakt des Hauptstadtkongresses in Berlin. Das Maßnahmenpaket verlange zwar Einsparungen von allen Beteiligten, sei jedoch ausgewogen. Angesichts der angespannten Haushaltslage seien zusätzliche Bundesmittel nur begrenzt möglich. Die Gespräche mit den Beteiligten würden jedoch fortgesetzt.

Kritik kommt vor allem von den gesetzlichen Krankenkassen. Hintergrund ist die Finanzplanung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Zwar soll der Bundeszuschuss für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsberechtigten um 250 Millionen Euro steigen, gleichzeitig ist jedoch vorgesehen, den allgemeinen Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds im Jahr 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu senken. Nach Angaben der Kassen finanzieren die Beitragszahlenden derzeit rund zwölf Milliarden Euro für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die eigentlich aus Steuermitteln bezahlt werden müssten.

Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert und ein weiterer Anstieg der Beitragssätze begrenzt werden. Geplant sind unter anderem Einsparungen im Arzneimittelbereich sowie Änderungen bei der Finanzierung einzelner Leistungen. Gleichzeitig wird grundsätzlich darüber diskutiert, welche Ausgaben von den Beitragszahlenden und welche aus dem Bundeshaushalt getragen werden sollten. Bund und Länder hatten sich zuletzt auf das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ verständigt. Demnach sollen staatlich beschlossene Aufgaben künftig auch aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Länder fordern zudem Nachbesserungen bei den vorgesehenen Arzneimitteleinsparungen, um den Pharma- und Chemiestandort Deutschland nicht zu schwächen.

 

 

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