Infektionsschutz

Bund will Corona-Meldepflicht (COVID-19) weiter zurückfahren

Besondere Vorsorgeregelung aus Pandemie-Zeit nicht länger nötig
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ärztliche Meldepflicht bei Verdacht auf Corona Ärztliche Meldepflicht bei Verdacht auf Coronageneriert mit GPT 5-2
Die Bundesregierung plant eine weitere Lockerung der Meldepflichten für COVID-19 im Infektionsschutzgesetz. Nach einem Gesetzentwurf soll künftig die Meldepflicht bei bloßem Verdacht auf eine Coronavirus-Erkrankung entfallen. Meldepflichtig bleiben dagegen weiterhin bestätigte Erkrankungen sowie Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19.

2026-06-01T13:19:00+02:00

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Zur Begründung verweist die Bundesregierung in ihrem Änderungsantrag auf die veränderte epidemiologische Lage. Die Verdachtsmeldung sei während der Corona-Pandemie notwendig gewesen, um Gesundheitsämter frühzeitig in die Lage zu versetzen, Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus einzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation sei diese besondere Vorsorgeregelung jedoch nicht mehr erforderlich.

Zugleich soll das Meldesystem vereinfacht werden. Nach Angaben der Bundesregierung führen die bisherigen parallelen namentlichen und nichtnamentlichen Meldungen teilweise zu Doppelzählungen, die eine epidemiologische Bewertung erschweren. Durch die Anpassung sollen die Datenerfassung verbessert und die Gesundheitsämter entlastet werden.

Die Änderungen sind Teil des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes, mit dem neben Reformen im Apothekenwesen auch einzelne Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes aktualisiert werden. Während die COVID-19-Meldepflicht eingeschränkt wird, sollen andere Meldepflichten ausgeweitet werden. So ist unter anderem eine erweiterte Erfassung des multiresistenten Hefepilzes Candidozyma auris vorgesehen.

Mit der Reform trägt die Bundesregierung nach eigener Darstellung der Entwicklung von COVID-19 von einer pandemischen Bedrohung hin zu einer dauerhaft beobachteten Infektionskrankheit Rechnung.

 

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