Neues BGH-Urteil zur Auskunftspflicht nach möglichen Impfschäden
Rechte Betroffener zur Auskunftspflicht und Begründung von Klagen gestärktDie Frau machte den Hersteller des Impfstoffs für Gesundheitsschäden wie einen vollständigen Hörverlust auf einem Ohr verantwortlich.Die Klägerin verlangte sowohl Schadensersatz als auch umfassende Auskunft über bekannte Nebenwirkungen, gemeldete Verdachtsfälle und weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zum Impfstoff. Ihre Klage war zunächst vor dem Landgericht Mainz und dem Oberlandesgericht Koblenz erfolglos geblieben.
Der BGH hat mit seinem Urteil ( VI ZR 335/24 ) diese Entscheidungen jedoch aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dabei stellte das Gericht klar, dass die Anforderungen an einen Auskunftsanspruch nach dem Arzneimittelgesetz zu streng ausgelegt worden waren. Nach Auffassung des BGH reicht es aus, wenn ein Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden plausibel erscheint. Es ist nicht erforderlich, dass dieser Zusammenhang überwiegend wahrscheinlich ist.
Selbst wenn mehr gegen als für eine Verursachung durch den Impfstoff spricht, könne laut BGH ein Auskunftsanspruch bestehen. Zudem darf sich der Anspruch nicht nur auf Informationen beschränken, die exakt das individuelle Krankheitsbild der betroffenen Person betreffen. Das Urteil hat große Bedeutung für ähnliche Fälle, da es die Rechte von Betroffenen stärkt. Insbesondere erleichtert es den Zugang zu wichtigen Informationen, die notwendig sein können, um Schadensersatzansprüche besser zu begründen.
Das zuständige Oberlandesgericht muss den Fall nun unter Berücksichtigung dieser Vorgaben erneut prüfen und entscheiden.
