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Arzt & Patient

Krankenkassen fordern stärkere Patientenrechte nach Behandlungsfehlern

veröffentlicht am 16.09.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ärztliche BehandlungsfehlerÄrztliche Behandlungsfehler(c) Fotolia.de / Zerbor
In Schleswig-Holstein melden die Krankenkassen weiterhin zahlreiche Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler. Bei der AOK NordWest gingen 2024 insgesamt 262 Hinweise ein – ein Plus von knapp acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Etwa ein Viertel dieser Fälle bestätigte sich als tatsächlicher Behandlungsfehler.

2025-09-16T17:00:00+02:00

Die Techniker Krankenkasse verzeichnete dagegen einen Rückgang bei gemeldeten Verdachtsfällen: 312 Versicherte meldeten 2024 einen Verdacht, elf Prozent weniger als 2023. Bei der Barmer wiederum stiegen die Zahlen im gleichen Zeitraum leicht auf 143 Fälle. Die häufigsten Vorwürfe betreffen medizinische Behandlungen und Eingriffe im Bereich der Chirurgie, der Orthopädie, der Gynäkologie, der Inneren Medizin sowie auch in der Zahnmedizin.

AOK, TK und Barmer fordern als Konsequenz eine Stärkung der Patientenrechte. AOK-Chef Tom Ackermann plädiert dafür, dass künftig bereits eine Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent als Beweis für den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden ausreichen sollte.

Die Techniker Krankenkasse forderte zusätzlich auch eine Meldepflicht für Behandlungsfehler durch Kliniken und Praxen, da bislang nur von Patienten gemeldete Fälle erfasst werden. Das bestehende Patientenrechtegesetz von 2013 müsse zu dem dringend weiterentwickelt werden, so die Krankenkassen.

Diese Krankenkassen geben Unterstützung bei Verdacht auf Behandlungsfehler >>

 

Quelle: NDR

 

 

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