Bonusprogramme: Behörde will Zuschüsse für BU-Versicherungen unterbinden
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen werden durch die Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt – entweder als auszahlbare Geldrämie oder in Form von Extraleistungen. Zu diesen besonderen Belohnungen gehören Zuschüsse für die Finanzierung von privaten BU-Versicherungen oder Unfallversicherungen. Die gezahlten Zuschüsse zu Versicherungsverträgen übersteigen meist die Höhe einer wählbaren reinen Geldprämie. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) sieht das kritisch und will solche Zuschüsse stoppen. Das kooperierende Bundesgesundheitsministerium hat die betreffenden Kassen nun aufgefordert, die entsprechenden Satzungsregelungen abzuändern oder ganz zu streichen.
"Absatzförderung" für private Versicherungswirtschaft?
Aus Sicht des Bundesamtes sei es unzulässig, wenn gesetzliche Krankenkassen im Rahmen satzungsmäßiger Bonusprogramme Zuschüsse für rein private Versicherungen ohne Bezug zur GKV gewähren würden. Denn dadurch würden sie eine „eine Absatzförderung für private Zusatzversicherungen“ betreiben. Als Sozialversicherunsträger dürften sie aber ausschließlich Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben ausüben und ihre Mittel ausschließlich dafür verwenden. Das Bundesamt stellte gleichzeitig klar, dass Zuschüsse für GKV-bezogene Zusatzversicherungen wie zum Beispiel Zahnzusatzversicherungen oder private Pflegeversicherungen grundsätzlich zulässig seien.
Gemaßregelte IKK stellt BU-Zuschuss ein
Die IKK-Innovationskasse gehört zu den gemaßregelten Krankenkassen. Ihre Mitglieder konnten bis zu 500 Euro Zuschuss pro Jahr für eine BU-Versicherung bekommen, was nun nicht länger möglich ist. Die Bonuszahlungen an die Versicherten der IKK Innovationskasse würden nun nur noch in Bar und in geringerer Höhe ausfallen. Eine Krankenkasse will derzeit noch gegen die Maßregelung gerichtlich vorgehen. Begrüßt wurde sie unter anderem von der TK und Teilen der Maklerschaft.
Quelle: procontra.de
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