Beitragshammer: SBK hebt Zusatzbeitrag 2025 kräftig an
Monatlich bis zu 120 Euro mehr
Die SBK als bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse betreut mehr als eine Million Versicherte. Arbeitnehmer, die in der SBK Mitglied sind, müssen ab Januar monatlich bis zu 482 Euro allein für ihre Krankenversicherung abführen. Derzeit sind es noch maximal 421 Euro. Selbstständige SBK-Mitglieder müssen bis zu 120 Euro mehr für ihre Krankenversicherung berappen. Sowohl der allgemeine Beitrag als auch der Zusatzbeitrag richten sich nach dem Bruttoverdienst der versicherten Mitglieder. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen davon jeweils die Hälfte. Bei Rentnern übernimmt die Rentenversicherung 50 Prozent vom Beitragssatz.
UPDATE: Weitere Erhöhung seit 1. August
Trotz der massiven Anhebung zu Jahresbeginn musste sie SBK den Zusatzbeitrag ein weiteres mal mitten im Jahr um nahezu ein ganzes Prozent anheben. Seit dem 1. August 2025 gilt ein neuer Zusatzbeitrag von nunmehr 3,8%. Der Gesamtbeitragssatz beläuft sich aktuell bereits auf 18,4 %.
Vergleich und Kassenwechsel möglich
Für die betroffenen Beitragzahler dürfte sich ein Krankenkassenvergleich und ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse mit Sicherheit lohnen. Im gesamten Monat Januar gilt ein Sonderkündigungsrecht unabhängig von Bindungsfristen.
Beitragstabelle SBK 2024 / 2025 (Arbeitnehmer)
Brutto in EUR | Arbeitnehmeranteil KV 2024 |
Arbeitnehmeranteil KV Januar 2025 - Juli 2025 |
Arbeitnehmeranteil KV ab August 2025 |
2.000,00 | 163,00 EUR | 175,00 EUR | 184,00 EUR |
2.500,00 | 203,75 EUR | 218,75 EUR | 230,00 EUR |
3.000,00 | 244,50 EUR | 262,50 EUR | 276,00 EUR |
3.500,00 | 288,58 EUR | 304,33 EUR | 322,00 EUR |
4.000,00 | 326,00 EUR | 482,34 EUR | 368,00 EUR |
5.175,00 * |
421,76 EUR | 452,81 EUR | 476,10 EUR |
5.512,50 ** |
421,76 EUR | 482,34 EUR | 507,15 EUR |
* Beitragsbemessungsgrenze 2024
** Beitragsbemessungsgrenze 2025