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Vorsorge

Ausnahme wegen Corona: Pflichttermine für U-Untersuchungen können nachgeholt werden

Sonderregelungen bis Ende September
veröffentlicht am 08.04.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft) Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft)(c) Tim Reckmann / pixelio.de
In Anbetracht der Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Krise gelten ab sofort Ausnahmeregelungen für einige der so genannten U-Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen.

2020-04-08T12:27:00+00:00
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Die für die Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 normalerweise vorgeschriebenen festen Termine und Terminabstände wurden vorübergehend aufgehoben. Für die Untersuchungen U2, U3 , U4 und U5 gibt es keinerlei Änderungen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben in Sonderregelungen andere Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten vereinbart.

>>Was sind die Inhalte der einzelnen U-Untersuchungen?

Eltern können nun in Absprache mit den Kinderärzten die Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Wenn in den nächsten Wochen bei einem Kind eine U-Untersuchung angesetzt ist, sollten sich Eltern für eine neue Terminplanung direkt mit den Kinderarztpraxen in Verbindung setzen.

Eine zeitliche Verschiebung der U-Untersuchungen ist aus medizinischer Sicht unbedenklich, da es sich nicht um eine Akutbehandlung handelt, sondern um eine Vorsorgeuntersuchung handelt. Für die Nachweise zu den Untersuchungen im Gelben Heft im Zusammenhang mit den Bonusprogrammen der Krankenkassen ergeben sich keinerlei Nachteile, wenn ein späterer Termin in Anspruch genommen wird.   

Die Festlegungen zu veränderten Bedingungen für die U-Untersuchungen sollen vorerst bis Ende September 2020 beibehalten werden.

>>Welche Krankenkassen bezahlen auch die U10, U11 und J1 ?

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