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AOK Hessen übernimmt Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2

veröffentlicht am 08.07.2014 von Redaktion krankenkasseninfo.de
Ab dem 1. Juli 2014 übernimmt die AOK in Hessen die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 für Kinder und Jugendliche. Das wurde zwischen der AOK Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung vertraglich vereinbart. Kinder- und Jugendärzte können diese Untersuchungen nun bei der AOK Hessen abrechnen.
2014-07-08T12:16:00+00:00
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Ab dem 1. Juli 2014 übernimmt die AOK in Hessen die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 für Kinder und Jugendliche. Das wurde zwischen der AOK Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung vertraglich vereinbart.

Kinder- und Jugendärzte können diese Untersuchungen nun bei der AOK Hessen abrechnen. Für die Eltern entstehen keinerlei Kosten.  

Wichtige Vorsorge und Früherkennung

Bei der U10 und U11 handelt es sich um zwei Früherkennungs-Vorsorgeuntersuchungen im Grundschulalter. Die U10 umfasst neben einer Prüfung des Impfstatus und der Vorgeschichte auch die Früherkennung und Therapieeinleitungen bei Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen, Defiziten in der motorischen Entwicklung sowie Zahn-, Mund- und Kieferproblemen.

Bei der J2, die im Alter zwischen 16 und 17 Jahren vorgesehen ist, soll der Stand der körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung sichtbar machen. Medizinisch liegt der Schwerpunkt hier auf Pubertäts-, Haltungs- und Sexualstörungen, umfasst aber ebenso die Diabetes-Vorsorge.

Gesetzlich verpflichtend sind lediglich die Untersuchungen U1 bis U9. Die weitergehenden Untersuchungen werden von Medizinern empfohlen.

 

 

 

Wichtige Vorsorge und Früherkennung

Bei der U10 und U11 handelt es sich um zwei Früherkennungs-Vorsorgeuntersuchungen im Grundschulalter. Die U10 umfasst neben einer Prüfung des Impfstatus und der Vorgeschichte auch die Früherkennung und Therapieeinleitungen bei Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen, Defiziten in der motorischen Entwicklung sowie Zahn-, Mund- und Kieferproblemen.

Bei der J2, die im Alter zwischen 16 und 17 Jahren vorgesehen ist, soll der Stand der körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung sichtbar machen. Medizinisch liegt der Schwerpunkt hier auf Pubertäts-, Haltungs- und Sexualstörungen, umfasst aber ebenso die Diabetes-Vorsorge.

Gesetzlich verpflichtend sind lediglich die Untersuchungen U1 bis U9. Die weitergehenden Untersuchungen werden von Medizinern empfohlen.
 

 

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