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Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Vorsorgeuntersuchungen Vorsorgeuntersuchungen(c) Gina Sanders / Fotolia.de
Im Mittelpunkt der Kinderheilkunde steht die frühzeitige Erkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen. Aus diesem Grund beinhaltet das deutsche Gesundheitssystem regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die von den ersten Lebenstagen bis zum Teenager-Alter reichen. Aber nicht alle vom Kinderarzt angebotenen Untersuchungen gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Krankenkassen erstatten die Kosten dennoch im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung.

Welche Krankenkassen bieten zusätzliche Vorsorge für Kinder? >>> Zum Testergebnis

 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Grundanspruch auf Kinder-Vorsorgeuntersuchungen
  • 2 Teilnahme freiwillig oder Pflicht?
  • 3 Übersichtstabelle
  • 4 Weitere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
  • 5 Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • 6 Krankenkassentest Kinder-Vorsorge
 

Grundanspruch auf Kinder-Vorsorgeuntersuchungen

Jedes gesetzlich versicherte Kind hat Anspruch auf elf Vorsorge-Untersuchungen: Die Kinderuntersuchungen U1 bis U9 sowie die Untersuchung J1 für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren. Sie dienen der Früherkennung von Krankheiten sowie von geistigen und sozialen Störungen und werden von allen gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe erstattet.

Teilnahme freiwillig oder Pflicht?

Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ist in den meisten Bundesländern freiwillig, wird jedoch von Kinderärzten dringend empfohlen, um eine altersgerechte Entwicklung des Kindes sicherzustellen. Durch eine rechtzeitige Behandlung oder spezielle Förderung können die negativen Folgen von Fehlentwicklungen im Kindesalter in vielen Fällen abgeschwächt oder verhindert werden.

Übersichtstabelle

 In der folgenden Übersicht finden Sie alle Untersuchungen und ihre Schwerpunkte:

Vorsorge-
untersuchung

Alter

Untersuchungsschwerpunkte

U1

Direkt nach der Geburt

Überprüfung von Vitalfunktionen
U2

3. bis 10. Lebenstag

Untersuchung von Haut, Organen und Geschlechtsteilen, Tests auf bestimmte Hormonstörungen und Stoffwechselerkrankungen
U3

4. bis 5. Lebenswoche

Überprüfung von Körperfunktionen, Hörtest, Neugeborenen-Hüftscreening, Hüft-Ultraschall, Elternberatung
U4 3. bis 4. Lebensmonat Überprüfung der motorischen Entwicklung, des Nervensystems und des Seh- und Hörvermögens, Routineimpfungen
U5

6. bis 7. Lebensmonat

Überprüfung einer altersgerechten körperlichen Entwicklung (u.a. der Beweglichkeit und der Sinnesorgane)
U6 10. bis 12. Lebensmonat Überprüfung einer altersgerechten körperlichen Entwicklung (u.a. der Beweglichkeit und der Sinnesorgane)
U7 21. bis 24. Lebensmonat  Überprüfung einer altersgerechten körperlichen Entwicklung (u.a. der Beweglichkeit und der Sinnesorgane)
U7a 34. bis 36. Lebensmonat Untersuchung der körperlichen und geistigen Gesundheit (Sprachentwicklung, Verhaltensauffälligkeiten, Allergien etc.)
U8 46. bis 48. Lebensmonat Überprüfung der Koordinationsfähigkeit, des Zahnstatus, der Sprachentwicklung, der Reflexe und des sozialen Verhaltens
U9 60. bis 64. Lebensmonat Überprüfung der Koordinationsfähigkeit, des Zahnstatus, der Sprachentwicklung, der Reflexe und des sozialen Verhaltens
U10* 7. bis 8. Lebensjahr Erkennen von Entwicklungs-, Bewegungs- und Verhaltensstörungen
U11* 9. bis 10. Lebensjahr Erkennen von Sozialisations-, Verhaltens- und Schulleistungsstörungen sowie von Zahn- und Kieferanomalien, Gesundheitsberatung
J1 13. bis 15. Lebensjahr Untersuchung der körperlichen, sozialen und sexuellen Entwicklung, Aufklärung über gefährdende Verhaltensweisen
J2* 17. bis 18. Lebensjahr Erkennen von Verhaltens-, Sozialisations- und Sexualitätsstörungen

*keine Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Weitere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Neben den oben genannten Vorsorgen empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte drei weitere Untersuchungen. Dabei handelt es sich um die U10 (für Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren), die U11 (8 bis 9 Jahre) und die J2 (für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren). Durch sie sollen Lücken zwischen den übrigen Untersuchungen geschlossen und so eine noch umfassendere Gesundheitsvorsorge erreicht werden. Ziel der Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 ist vor allem das rechtzeitige Erkennen von Schulleistungs-, Sozialisations- und Verhaltensstörungen wie z.B. einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitäts-Syndrom), aber auch von übermäßigem Medienkonsum oder ungesunder Ernährung. Im Mittelpunkt der J2-Untersuchung für Jugendliche im Teenager-Alter stehen Pubertätsprobleme und Fragen im Bereich der Sexualität.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Kosten der drei zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen betragen jeweils ca. 50 Euro. Da sie im Gegensatz zu den übrigen Untersuchungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören werden die Kosten nur von Krankenkassen übernommen, die eine entsprechende Satzungsleistung beschlossen haben. Eine bundesweite, bedingungslose Kostenerstattung von U10, U11 und J2 wurde im Jahr 2015 von ca. 40 gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Bei vielen anderen Versicherern erfolgt die Übernahme der Untersuchungskosten lediglich in bestimmten Bundesländern oder nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.


Krankenkassentest Kinder-Vorsorge

Welche Kassen übernehmen weitere Untersuchungen?

Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - U10, U11, J2 werden bezahlt

2 Sterne - U10, U11, J2 (mit Einschränkungen, z.B. nicht in allen BL)

1 Stern - im Rahmen Gesundheitskonto oder nur U10,U11 oder andere kleine Programme

>> Zum Krankenkassentest im Bereich zusätzliche Vorsorge

 

 

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