Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Im Mittelpunkt der Kinderheilkunde steht die frühzeitige Erkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen. Aus diesem Grund beinhaltet das deutsche Gesundheitssystem regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die von den ersten Lebenstagen bis zum Teenager-Alter reichen. Aber nicht alle vom Kinderarzt angebotenen Untersuchungen gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Krankenkassen erstatten die Kosten dennoch im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung.
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Grundanspruch auf Kinder-Vorsorgeuntersuchungen
Jedes gesetzlich versicherte Kind hat Anspruch auf elf Vorsorge-Untersuchungen: Die Kinderuntersuchungen U1 bis U9 sowie die Untersuchung J1 für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren. Sie dienen der Früherkennung von Krankheiten sowie von geistigen und sozialen Störungen und werden von allen gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe erstattet.
Teilnahme freiwillig oder Pflicht?
Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ist in den meisten Bundesländern freiwillig, wird jedoch von Kinderärzten dringend empfohlen, um eine altersgerechte Entwicklung des Kindes sicherzustellen. Durch eine rechtzeitige Behandlung oder spezielle Förderung können die negativen Folgen von Fehlentwicklungen im Kindesalter in vielen Fällen abgeschwächt oder verhindert werden.
Übersichtstabelle
In der folgenden Übersicht finden Sie alle Untersuchungen und ihre Schwerpunkte:
Vorsorge- |
Alter |
Untersuchungsschwerpunkte |
---|---|---|
U1 |
Direkt nach der Geburt |
Überprüfung von Vitalfunktionen |
U2 |
3. bis 10. Lebenstag |
Untersuchung von Haut, Organen und Geschlechtsteilen, Tests auf bestimmte Hormonstörungen und Stoffwechselerkrankungen |
U3 |
4. bis 5. Lebenswoche |
Überprüfung von Körperfunktionen, Hörtest, Neugeborenen-Hüftscreening, Hüft-Ultraschall, Elternberatung |
U4 | 3. bis 4. Lebensmonat | Überprüfung der motorischen Entwicklung, des Nervensystems und des Seh- und Hörvermögens, Routineimpfungen |
U5 |
6. bis 7. Lebensmonat |
Überprüfung einer altersgerechten körperlichen Entwicklung (u.a. der Beweglichkeit und der Sinnesorgane) |
U6 | 10. bis 12. Lebensmonat | Überprüfung einer altersgerechten körperlichen Entwicklung (u.a. der Beweglichkeit und der Sinnesorgane) |
U7 | 21. bis 24. Lebensmonat | Überprüfung einer altersgerechten körperlichen Entwicklung (u.a. der Beweglichkeit und der Sinnesorgane) |
U7a | 34. bis 36. Lebensmonat | Untersuchung der körperlichen und geistigen Gesundheit (Sprachentwicklung, Verhaltensauffälligkeiten, Allergien etc.) |
U8 | 46. bis 48. Lebensmonat | Überprüfung der Koordinationsfähigkeit, des Zahnstatus, der Sprachentwicklung, der Reflexe und des sozialen Verhaltens |
U9 | 60. bis 64. Lebensmonat | Überprüfung der Koordinationsfähigkeit, des Zahnstatus, der Sprachentwicklung, der Reflexe und des sozialen Verhaltens |
U10* | 7. bis 8. Lebensjahr | Erkennen von Entwicklungs-, Bewegungs- und Verhaltensstörungen |
U11* | 9. bis 10. Lebensjahr | Erkennen von Sozialisations-, Verhaltens- und Schulleistungsstörungen sowie von Zahn- und Kieferanomalien, Gesundheitsberatung |
J1 | 13. bis 15. Lebensjahr | Untersuchung der körperlichen, sozialen und sexuellen Entwicklung, Aufklärung über gefährdende Verhaltensweisen |
J2* | 17. bis 18. Lebensjahr | Erkennen von Verhaltens-, Sozialisations- und Sexualitätsstörungen |
*keine Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Weitere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Neben den oben genannten Vorsorgen empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte drei weitere Untersuchungen. Dabei handelt es sich um die U10 (für Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren), die U11 (8 bis 9 Jahre) und die J2 (für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren). Durch sie sollen Lücken zwischen den übrigen Untersuchungen geschlossen und so eine noch umfassendere Gesundheitsvorsorge erreicht werden. Ziel der Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 ist vor allem das rechtzeitige Erkennen von Schulleistungs-, Sozialisations- und Verhaltensstörungen wie z.B. einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitäts-Syndrom), aber auch von übermäßigem Medienkonsum oder ungesunder Ernährung. Im Mittelpunkt der J2-Untersuchung für Jugendliche im Teenager-Alter stehen Pubertätsprobleme und Fragen im Bereich der Sexualität.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Kosten der drei zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen betragen jeweils ca. 50 Euro. Da sie im Gegensatz zu den übrigen Untersuchungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören werden die Kosten nur von Krankenkassen übernommen, die eine entsprechende Satzungsleistung beschlossen haben. Eine bundesweite, bedingungslose Kostenerstattung von U10, U11 und J2 wurde im Jahr 2015 von ca. 40 gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Bei vielen anderen Versicherern erfolgt die Übernahme der Untersuchungskosten lediglich in bestimmten Bundesländern oder nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Krankenkassentest Kinder-Vorsorge
Welche Kassen übernehmen weitere Untersuchungen?
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - U10, U11, J2 werden bezahlt
2 Sterne - U10, U11, J2 (mit Einschränkungen, z.B. nicht in allen BL)
1 Stern - im Rahmen Gesundheitskonto oder nur U10,U11 oder andere kleine Programme
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