Aus für Minijobs – was das für Brutto und Netto bedeutet
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Dieser Vorschlag geht weit über die bisherigen Reformideen aus dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hinaus. Würden Sie realisiert, wäre das Modell Minijob abgeschafft. Wie gestalten sich die finanziellen Folgen für die fast sieben Millionen geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland? Das hängt ganz von der konkreten politische Ausgestaltung des Gesetzgebers ab. Zwei Beispielrechnungen:
Ausgangspunkt ist die derzeitige Minijobgrenze als maximale Verdiensthöhe von 603 Euro. Weitere Annahmen für die Beispielrechung sind: Die 2026er SV-Sätze: KV 14,6 %, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, RV 18,6 %, Pflege 3,6 % (+ Zuschlag für Kinderlose) , Arbeitslosenversicherung 2,6 %. weitere Annahmen: keine Anwendung der Sachsen-Sonderregel beim Pflegebeitrag, keine zusätzliche individuell Unfallversicherung.
Variante A – komplette Abschaffung
Wenn die Politik Minijobs hart abschafft und ein Verdienst von 603 € einfach wie ein normaler sozialversicherungspflichtiger Job behandelt wird, würden Arbeitnehmer wesentlich weniger Netto erhalten. Statt den vollen 603 EUR würden nur noch rund 475 EUR netto ausgezahlt werden. Bei Kinderlosen ab 23 wegen des höheren Pflegebeitrags sogar nur rund 472 €.
Die Arbeitgeber dagegen würden deutlich weniger SV-Abgaben leisten als heute. Ein 603 EUR - Minijob kostet Arbeitgeber heute rund 791 EUR, weil sie pauschale Abgaben leisten. Bei einer Umstellung von Minijobs auf normale Sozialversicherung wären es nur noch 731 € bis 738 € ( plus Unfallversicherung.)
Variante B – Teilweise Beibehaltung als Midijob
Würde der Gesetzgeber das bestehende Midijobmodell beibehalten, ergibt sich eine geringere Belastung für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer. Bei Midijobs wird das zu Grunde liegende Brutto um den Faktor 0,6619 reduziert. Dafür tragen die Arbeitgeber einen höheren Anteil an den SV-Abgaben. Derzeit werden Midijob-Regeln bei Bruttoverdienten ab 603,01 bis zu 2000 Euro angewendet. Nach dem Wegfall der Minijobgrenze könnten sie theoretisch auch für Bruttoentgelte unter 603 EUR gelten. Arbeitnehmer würden dann kaum Abzüge bei geringfügigem Brutto haben.
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Szenario |
Kosten Arbeitgeber |
Netto Arbeitnehmer |
|---|---|---|
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603,00 € |
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Minijob abgeschafft, |
ca. 730,53 EUR ohne Umlagen / |
ca. 475,47 € mit Kind / ca. 471,85 € kinderlos |
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Minijob in Midijob überführt |
ca. 771,84 € ohne Umlagen / |
ca. 603,01 € mit Kind / ca. 600,61 € kinderlos |
