Arbeit & Sozialversicherung

Minijob & Rentenversicherung: Neue Regeln gelten ab Juli 2026

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Rentenversicherung im Minijob ab Juli 2026Rentenversicherung im Minijob ab Juli 2026generiert mit GPT 5-2
Die sieben Millionen Minijob-Beschäftigten in Deutschland können ab Juli 2026 möglicherweise etwas für ihre Altersrente tun. Denn ab dann 2026 tritt eine wichtige Änderung bei der Rentenversicherung bei geringfügiger Beschäftigung in Kraft. 

2026-05-19T16:52:00+02:00

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Wer sich im Minijob bislang von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung künftig nun einmalig widerrufen.

Rentenbefreiung im Minijob gelockert 

Bisher galt: Die Befreiung von den eigenen Rentenbeiträgen im Minijob war für die Dauer der Beschäftigung jeweils bindend und konnte nicht rückgängig gemacht werden. Ab Juli 2026 erhalten geringfügig Beschäftigte nun die Möglichkeit, wieder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Dafür ist ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber erforderlich. Wer mehrere Minijobs ausübt, muss die Entscheidung einheitlich für alle Beschäftigungen treffen. Die Änderung gilt nur für die Zukunft – eine rückwirkende Aufhebung der Befreiung ist ausgeschlossen.

Entscheidung für Rente ist Einbahnstraße

Minijobber zahlen dann wieder den Eigenanteil von derzeit 3,6 Prozent des Bruttoverdienstes in die Rentenversicherung ein. Dadurch verbessern sich unter anderem Ansprüche bei der späteren Altersrente sowie bei bestimmten Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wichtig ist es dabei zu beachten: Nach der Rückkehr in die Rentenversicherung ist danach keine erneute Befreiung mehr möglich. 

 

 

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