Minijob & Rentenversicherung: Neue Regeln gelten ab Juli 2026
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Wer sich im Minijob bislang von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung künftig nun einmalig widerrufen.
Rentenbefreiung im Minijob gelockert
Bisher galt: Die Befreiung von den eigenen Rentenbeiträgen im Minijob war für die Dauer der Beschäftigung jeweils bindend und konnte nicht rückgängig gemacht werden. Ab Juli 2026 erhalten geringfügig Beschäftigte nun die Möglichkeit, wieder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Dafür ist ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber erforderlich. Wer mehrere Minijobs ausübt, muss die Entscheidung einheitlich für alle Beschäftigungen treffen. Die Änderung gilt nur für die Zukunft – eine rückwirkende Aufhebung der Befreiung ist ausgeschlossen.
Entscheidung für Rente ist Einbahnstraße
Minijobber zahlen dann wieder den Eigenanteil von derzeit 3,6 Prozent des Bruttoverdienstes in die Rentenversicherung ein. Dadurch verbessern sich unter anderem Ansprüche bei der späteren Altersrente sowie bei bestimmten Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wichtig ist es dabei zu beachten: Nach der Rückkehr in die Rentenversicherung ist danach keine erneute Befreiung mehr möglich.
