Darf man zwei Minijobs haben?
Antwort der Redaktion:
Zwei oder mehr Minijobs parallel auszuüben ist möglich, solang der gesamte Verdienst aus allen Minijobs insgesamt nicht die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen übersteigt. Diese Minijob-Höchstgrenze liegt aktuell bei 556 Euro im Monat und steigt 2026 voraussichtlich an.
Übersteigt der Bruttoverdienst aus mehreren Minijobs dauerhaft die Verdienstgrenze, werden alle bisherigen Minijobs zu versicherungspflichtigen Tätigkeiten. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen dann Sozialabgaben zur Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung abführen. Für Sie würde das möglicherweise auch bedeuten, nicht länger familienversichert zu sein.
In Ihrem Fall ist es also ratsam, den finanziellen Mehrverdienst eines zweiten Minijobs mit den zu erwarteten Abzügen für SV-Beiträge genau vergleichen und abzuwägen, ob sich das noch lohnt. Eventuell besteht die Möglichkeit, einen kurzfristigen Minijob als Zweitjob auszuüben, der keine Auswirkungen auf Ihre Familienversicherung hätte. Generell sinnvoll vor Aufnahme eines zweiten Minijobs ist es, sich vorab durch die Minijob-Zentrale individuell beraten zu lassen.