20 Jahre Zuschuss wegen Behördenfehler: Rentner muss 50.000 Euro für Krankenversicherung zurückzahlen
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20 Jahre Beitragsszuschuss ohne Rechtsgrund
Seit 2001 hatte der Versicherte durchgehend einen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung erhalten, obwohl er seit 2002 pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner war und deswegen kein Anspruch auf den Zuschuss mehr bestand.
Wegen einer fehlerhaften Datenübermittlung zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung wurde der Zuschuss aber mehr als zwanzig Jahre weitergezahlt. So entstand eine Rückforderung von insgesamt 50.099,86 Euro, die nun geringfügig wegen eines Nachweisfehlers der Rentenversicherung noch einmal reduziert wurde. Das Landessozialgericht stellte klar, dass die Zahlungen seit 2002 ohne Rechtsgrund erfolgt seien und grundsätzlich zurückgefordert werden dürften.
Das Urteil zeigt, dass Rückforderungen unberechtigt gezahlter Zuschüsse auch nach vielen Jahren möglich sein können.
Statuswechsel entscheidend
Betroffen sein können Rentner, die nach Rentenbeginn ihren Krankenversicherungsstatus geändert haben – etwa durch einen Wechsel von einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung in die Krankenversicherung der Rentner. Wer einen Rückforderungsbescheid erhält, sollte sowohl die materiellen Voraussetzungen als auch die formale Rechtmäßigkeit der Entscheidung sorgfältig prüfen und geltende Widerspruchsfristen beachten.
(Az. L 3 R 189/25)
