Erweiterter Anspruch auf künstliche Befruchtung
Jedes siebte Paar in Deutschland bleibt trotz Kinderwunsch kinderlos. Immer mehr Menschen entschließen sich deshalb dazu, mit einer künstlichen Befruchtung nachzuhelfen. Leider ist die Kinderwunsch-Behandlung mit hohen Kosten verbunden: Je nach Verfahren und Anzahl der durchgeführten Versuche kann der Rechnungsbetrag schnell auf mehrere tausend Euro steigen. Die Hälfte der Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung, allerdings nur für eine begrenzte Anzahl von Versuchen. Im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung übernehmen einige Kassen auch den verbleibenden Eigenanteil der Versicherten anteilig oder vollständig.
Bedingungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Erstattung von 50% der Behandlungskosten durch die Krankenkasse erfolgt nur, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen das Höchstalter von 40 Jahren für die Frau bzw. 50 Jahren für den Mann nicht überschritten haben.
- Die beiden Partner müssen miteinander verheiratet sind.
- Die verwendeten Samen- und Eizellen stammen von dem betroffenen Paar selbst.
- Der behandelnde Arzt bzw. die Einrichtung verfügt über eine entsprechende Genehmigung zur Durchführung von künstlichen Befruchtungen.
- Der HIV-Status der beiden Partner ist bekannt.
Wie viele Versuche werden bezuschusst?
Allgemein erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nur dann, wenn eine hinreichend große Chance besteht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Bei der Insemination im Spontanzyklus (ohne hormonelle Stimulation) ist dies laut Gesetzgeber bis zum achten erfolglosen Versuch der Fall. Bei der Insemination mit Hormonbehandlung, der ICSI und der IVF sind drei Versuche erstattungspflichtig, beim Gameten-Transfer zwei Versuche. Ist danach keine Schwangerschaft eingetreten, sind die Erfolgschancen einer weiteren Behandlung aus Sicht der Kassen zu gering und die Kosten müssen in voller Höhe selbst übernommen werden.
Medizinische Verfahren für eine künstliche Befruchtung
Zur künstlichen Herbeiführung einer Schwangerschaft existieren verschiedene Verfahren. Die gängigsten unter ihnen sind:
- Insemination im Spontanzyklus ohne hormonelle Stimulation (direkte Übertragung des Samens in den Genitaltrakt der Frau)
- Insemination im Spontanzyklus mit hormoneller Stimulation (direkte Übertragung des Samens in den Genitaltrakt der Frau nach vorangegangener Hormontherapie)
- Intracytoplasmatische Spermieninjektion, kurz ICSI (Einbringung des Samens in die Eizelle mittels Mikroinjektion und anschließende Einspülung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter)
- In-vitro-Fertilisation, kurz IVF (Zusammenbringen von Samen- und Eizelle im Reagenzglas und anschließende Einspülung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter)
- Intratubarer Gameten-Transfer (Mischform aus Insemination und In-vitro-Fertilisation)
Satzungsleistungen im Bereich künstliche Befruchtung
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten bei einer künstlichen Befruchtung Satzungsleistungen an, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. In der Regel beinhalten diese Zusatzleistungen die Kostenübernahme für einen zusätzlichen Versuch oder eine Reduzierung des zu zahlenden Eigenanteils. Zu diesem Zweck gewähren einige Kassen ihren Versicherten einen festen Zuschusses von bis zu 3.000 Euro, andere erhöhen stattdessen ihre Beteiligung an den Behandlungskosten auf bis zu 100%. Es ist allerdings zu beachten, dass für die Inanspruchnahme von Satzungsleistungen bei einer künstlichen Befruchtung oft die Kassenzugehörigkeit beider Partner notwendig ist.
Für ICSI- und IVF-Behandlungen besteht außerdem seit 2012 die Möglichkeit einer zusätzlichen Kostenbeteiligung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen einer Förderrichtlinie.
Krankenkassentest
Welche Krankenkassen bieten erweiterten Anspruch auf künstliche Befruchtung?
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - 100 % oder ein 4. Versuch oder 500 EUR für 3 Versuche werden bezahlt.
2 Sterne - 75 % oder 250 – 499 EUR Zuschuss je Versuch werden bezahlt.
1 Stern - Das Lebensalter wurde erweitert, zwischen 51 – 74 % oder bis 249 EUR Zuschuss je Versuch werden bezahlt.